Antragsvorlage - AN/2019/097
Grunddaten
- Betreff:
-
Fitnessparcours in Hassel
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführend:
- Stadtentwicklung, Umwelt und Bauen (6)
- Bearbeiter:
- Christian Lambert
- Beteiligt:
- Kultur, Biosphäre und VHS (4); Stadtentwicklung, Umwelt und Bauen (6)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
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(nicht gesetzt)
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Stadtentwicklungs-, Biosphären-, Umwelt- und Demographieausschuss
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Vorberatung
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(nicht gesetzt)
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Ortsrat St. Ingbert-Hassel
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Vorberatung
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(nicht gesetzt)
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Stadtrat
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Entscheidung
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03.12.2019
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(nicht gesetzt)
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Ortsrat St. Ingbert-Hassel
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Kenntnisnahme
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Beschlussvorschlag
Der unentgeltlichen Übereignung der Gerätschaften des Fitnessparcours in Hassel am Fröschenpfuhl vom Verein für kulturelle und soziale Belange an die Stadt St. Ingbert wird zugestimmt.
Dem zukünftigen Betrieb des Parcours durch die Stadt wird zugestimmt. Die hierfür erforderlichen Unterhaltungsmittel werden zusätzlich auf den entsprechenden Buchungsstellen zur Unterhaltung von Spielplätzen im Ortsteil Hassel bereitgestellt.
Erläuterung
Verantwortlich für das Projekt und dessen Umsetzung ist der Verein zur Förderung der sozialen und kulturellen Belange in St. Ingbert e.V. Nach ersten Gesprächen mit der für solche Vorhaben fachlich zuständigen städtischen Abteilung "Umwelt" und dem SaarForst Landesbetrieb (Grundstückseigentümer) fand am 27. August 2018 ein gemeinsamer Ortstermin am Fröschenpfuhl mit dem Initiator des Projekts, dem zuständigen Revierförster und Herren OB Hans Wagner (Vorsitzender des Fördervereins), Michael Quiring (Geschäftsführer) sowie Christian Lambert als Leiter der Fachabteilung statt. Die Abteilung "Umwelt" wurde am 04. September 2018 vom Oberbürgermeister mit der Umsetzung des Projekts beauftragt. Die fachliche Begleitung beinhaltete die Standortauswahl der Fitnessgeräte zusammen mit dem zuständigen Revierleiter von Saarforst, Unterstützung des Vereins bei der Geräte- und Herstellerauswahl sowie der Gerätemontage durch eine Fachfirma.
Ebenso wurden mit dem SaarForst Landesbetrieb als Grundstückseigentümer der Standorte die Details des benötigten Gestattungsvertrages geklärt. Der Gestattungsvertrag zwischen dem SaarForst Landesbetrieb als Gestattungsgeber und der Stadt St. Ingbert als Gestattungsnehmer wurde am 19.03.2019 abgeschlossen. Aus diesem Vertrag übernimmt die Stadt die Verkehrssicherungspflicht für die aufgestellten Fitnessgeräte sowie das Geräteumfeld. Durch die Nichtübernahme des Fitnessparcours in städtisches Eigentum wurde seitens der Stadt St. Ingbert zum 30.06.2019 ein Aufhebungsvertrag über die erteilte Gestattung mit dem SaarForst Landesbetrieb geschlossen. Dadurch bleibt der Verein nicht nur Eigentümer der Fitnessgeräte, sondern hat auch eigenständig für die Verkehrssicherung zu sorgen.
Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht sind an den Geräten einmal jährlich eine Hauptuntersuchung (geschätzter Aufwand 3 - 4 Arbeitsstunden), sowie 1 - 2 Funktionskontrollen (geschätzter Aufwand etwa 2 Arbeitsstunden) durchzuführen. Das Geräteumfeld ist im Rahmen einer Baumkontrolle zweimal jährlich zu kontrollieren. Bezüglich sich ergebender baumpflegerischer Maßnahmen kann keine verbindliche Voraussage seitens der Fachabteilung getroffen werden.
Da die Fitnessgeräte überwiegend aus pulverbeschichtetem Stahl bzw. Edelstahl bestehen, kann in den nächsten Jahren von keinem Reparaturaufwand ausgegangen werden. Bezüglich möglicher Schäden durch Naturereignisse oder Vandalismus kann keine belastbare Aussage getroffen werden.
Die beigefügte Tabelle veranschaulicht die bereits angefallenen Kosten für die Herstellung des Fitnessparcours und gibt einen Ausblick auf zukünftige Unterhaltungsleistungen, sofern dies vom jetzigen Zeitpunkt aus möglich ist.
Geräteanschaffung | 21.570,97 € |
Wegweiser und Beschilderung | 493,72 € |
Montagekosten | 8.984,50 € |
Fallschutz (inklusive Material) | 5.574,00 € |
Fachliche Begleitung Techniker 20 Std. (Verrechnungssatz 41,83 €/Std.) | 836,60 € |
Fachliche Begleitung Abtl. 5 Std. (Verrechnungssatz 47,80 €/Std.) | 239,00 € |
Bisher angefallene Kosten | 37.598,79 € |
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Zukünftige jährlich Kosten |
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Gerätekontrolle Techniker 8 Std. (Verrechnungssatz 41,83 €/Std.) | 334,64 € |
Mögliche Reparaturen | 5 Jahre keine |
Baumkontrolle Techniker 6 Std. (Verrechnungssatz 41,83 €/Std.) | 250,98 € |
Baumpflegemaßnahmen | Nicht planbar |
Zusätzliche Versicherungskosten | In Prüfung ( GVV) |
Gestattungsvertrag | Keine Kosten |
Aus Sicht der Fachabteilung sollte nicht nur der mögliche Aufwand bezüglich der Unterhaltung beachtet werden, sondern auch der Wert der zu übereignenden Fitnessgeräte, die in etwa die Wertigkeit eines mittleren Spielplatzes besitzen und den Naherholungsbereich Fröschenpfuhl deutlich aufwerten.
Im Ergebnis stellen sich daher folgende Alternativen dar:
a) Stimmt der Stadtrat der Übereignung der Geräte und dem zukünftigen Betrieb des Parcours durch die Stadt zu, so müsste der Gestattungsvertrag zwischen der Stadt und SaarForst wieder neu geschlossen werden und die Stadt St. Ingbert wird unterhaltungspflichtig.
b) Stimmt der Stadtrat dem Antrag auf Eigentumsübernahme nicht zu, muss der Verein zur Förderung der sozialen und kulturellen Belange in St. Ingbert e.V. den Parcours selbst betreiben und einen Gestattungsvertrag mit SaarForst abschließen und die Unterhaltung gewährleisten.
c) Schließt der Verein zur Förderung der sozialen und kulturellen Belange in St. Ingbert e.V. keinen gültigen Gestattungsvertrag mit SaarForst ab und sichert die Unterhaltung des Fitnessparcours zu, müsste der Fitnessparcours rückgebaut werden.
Anlage
Antrag der FW-Stadtratsfraktion vom 16. August 2019
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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521,2 kB
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