Information - INFO/2019/0050
Grunddaten
- Betreff:
-
Mitteilungen und Anfragen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Information
- Federführend:
- Stadtentwicklung, Umwelt und Bauen (6)
- Bearbeiter:
- Christine Lambert
- Beteiligt:
- Stadtentwicklung, Umwelt und Bauen (6)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
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●
(nicht gesetzt)
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Stadtentwicklungs-, Biosphären-, Umwelt- und Demographieausschuss
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Kenntnisnahme
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14.11.2019
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Erläuterung
Die Verwaltung nimmt zur Thematik "Schwerlastverkehr in der Oberen Kaiserstraße" gemäß beigefügter Anfrage der CDU-Stadtratsfraktion wie folgt Stellung:
Die Anordnung der Beschilderung ist geschrieben. Es ist vorgesehen, die gleiche Beschilderung, wie aus Richtung Kirkel, im Kreisverkehrsplatz "das blau" in Fahrrichtung Rohrbach aufzustellen. Aufgrund von Personalengpässen bei der zuständigen Autobahnmeisterei Rohrbach kann die Umsetzung einige Zeit in Anspruch nehmen.
Veröffentlichung des Baulandkatasters
Seit dem 26. September 2019 ist das Baulandkataster der Mittelstadt St. Ingbert online. Auf der Homepage der Stadt kann nun im Geoinformationssystem die entsprechende Karte abgerufen werden.
Das Wohnbaulandkataster ist nach den Vorschriften des § 200 Baugesetzbuch entwickelt. Im Baulandkataster sind unbebaute Grundstücke aufgenommen, die aus öffentlich-rechtlicher Sicht sofort oder in absehbarer Zeit bebaubar sein könnten. Als Baulücken werden unbebaute Grundstücke innerhalb des Siedlungskörpers erfasst, die aufgrund ihrer Größe und ihres Zuschnitts für eine Wohnbebauung prinzipiell geeignet sind. Im Baulandkataster sind neben der Markierung des Baulückengrundstücks der Straßenname, die Flurstücksnummer sowie die Grundstücksgröße dargestellt. Aus dem Baulandkataster lässt sich jedoch nicht ablesen, ob die jeweiligen Grundstückseigentümer das im Baulandkataster als Baulücke gekennzeichnete Grundstück verkaufen wollen. Diese Verkaufsbereitschaft ist vom jeweiligen Kaufwilligen bei dem Grundstückseigentümer wiederum eigeninitiativ abzufragen. Das Baulandkataster enthält zudem keine Informationen über die Eigentümer. Es erteilt nur Auskünfte über Eigentümer, wenn diese es ausdrücklich wünschen. Es ist lediglich vermerkt, ob die Baulücke oder das untergenutzte Grundstück eine private oder städtische Fläche ist. Aus Datenschutzgründen wird die Stadtverwaltung St. Ingbert die Daten von Grundstückseigentümern der im Baulandkataster als "privat" markierten Baulücken nicht herausgeben. Ist eine bauwillige Person am Kauf einer privaten Fläche interessiert, so muss diese eigeninitiativ den Eigentümer des fraglichen Grundstücks ermitteln.
Eine Gewährleistung für die Richtigkeit der veröffentlichten Daten wird nicht übernommen. Insbesondere trifft das Baulandkataster keinerlei Aussagen zur Bebaubarkeit der Grundstücke. Dies wird im Einzelfall immer im Rahmen des Bauantrages oder der Bauvoranfrage von der unteren Bauaufsichtsbehörde geprüft. Aus den Darstellungen im Baulandkataster lässt sich demnach kein rechtlicher Anspruch auf eine Bebauung ableiten.
Baugrundstücke können auf Wunsch der Eigentümer jederzeit aus dem Baulandkataster herausgenommen bzw. hinzugefügt werden.
Anlagen:
Anfrage der CDU-Stadtratsfraktion vom 18.10.2019
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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143,7 kB
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