Beschlussvorlage - BV/2019/0026

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Für die Jury des Wettbewerbs um die St. Ingberter Pfanne werden folgende Personen benannt:

 

Politische Juroren:

  1. CDU-Fraktion: Sven Culmann
  2. SPD-Fraktion: Francis Martin
  3. Stadtratsfraktion GRÜNE: Roselie Stief
  4. AfD-Fraktion: Peter Wilhelm
  5. Stadtratsfraktion Familienpartei: Erich Körner
  6. Stadtratsfraktion Die Linke: Doris Ducke-Sellen

 

Fachjuroren

  1. Andrea Etspüler, Vertreterin SR Fernsehen
  2. Sabine Frank, Vertreterin SR Fernsehen
  3. Steffen Kolodziej, Vertreter SR2 Kulturradio
  4. Bettina Koch, Schauspielerin
  5. Gabriele Bernstein, Schauspielerin
  6. Charlie Bick, Künstler und Organisator von Straßentheaterveranstaltungen
  7. Romina Bianchi, Sachbearbeiterin Kleinkunstwoche der Abteilung 40 Kultur

 

Die Aufwandsentschädigung für die Fachjuroren bleibt weiterhin bei 350,- € (außer Vertreter Verwaltung)

 

Reduzieren

Erläuterung

Grundsätzliches

Über die Vergabe des alljährlich ausgeschriebenen Kleinkunstpreises „Die St. Ingberter Pfanne“ entscheidet eine Jury. Über den Publikumspreis entscheiden die Abonnementkarteninhaber der „Woche der Kleinkunst“. Weiterhin wird ein Sonderpreis des Kultusministers durch eine vom Ministerium für Bildung und Kultur festgelegte Jugendjury vergeben.

 

Zusammensetzung der Jury

  1. Jede im Stadtrat der Stadt St. Ingbert vertretene Fraktion kann eine Vertreterin/einen Vertreter zur Jury der Kleinkunstwoche entsenden. Diese/r muss kein aktives Mitglied des Stadtrates sein.
  2. In Wahljahren bleibt die Zusammensetzung der Jury bis zum Ende der Kleinkunstwoche unverändert. Eine neue Zusammensetzung der Jury tritt erst im Folgejahr in Kraft.
  3. Die Besetzung der Fachjury ist variabel. Sie soll aus Medienvertretern, Veranstaltern und Künstlern bestehen. Eine Änderung der Zusammensetzung der Fachjury wird von der Verwaltung vorgeschlagen und durch den Kulturausschuss bestätigt.

 

Aufwandsentschädigung

  1. Die Fachjuroren erhalten eine Aufwandsentschädigung von 350,- € pro Jahr für ihre Tätigkeit im Rahmen des Wettbewerbs um die St. Ingberter Pfanne. Die Repräsentanten der Stadtratsfraktionen sind ehrenamtlich tätig.
  2. Jedes Jurymitglied erhält zwei Freiabonnements für die Woche der Kleinkunst, gültig für alle Wettbewerbstage und die Preisverleihung.

 

Bisherige Zusammensetzung:

Die Jury zum Wettbewerb um die St Ingberter Pfanne setzte sich in der vergangenen Legislaturperiode aus folgenden Personen zusammen:

 

Fachjuroren

  • Andrea Etspüler, Vertreterin SR Fernsehen
  • Sabine Frank, Vertreterin SR Fernsehen
  • Steffen Kolodziej, Vertreter SR2 Kulturradio
  • Bettina Koch, Schauspielerin
  • Gabriele Bernstein, Schauspielerin
  • Charlie Bick, Künstler und Organisator von Straßentheaterveranstaltungen
  • Romina Bianchi, Sachbearbeiterin Pfanne der Abteilung 40 Kultur

 

Politische Juroren

  • CDU-Fraktion: Doris Ducke-Sellen
  • SPD-Fraktion: Francis Martin
  • Familienpartei: Erich Körner
  • GRÜNE: Roselie Stief
  • DU: Lisa Preßmann
  • WfS: Siegfried Stolz-Wagner

 

Gemäß Beschluss des Kulturausschusses vom 8.3.2006 muss die Jury immer ein Fachmitglied mehr haben als politisch benannte Mitglieder.

 

Dazu ergeht folgender Vorschlag für die kommende Legislaturperiode:

 

  • die Fraktionen einigen sich auf die Besetzung der insgesamt 6 politischen Juroren
  • Aufgrund der gleichgebliebenen Anzahl der politischen Juroren bleibt auch die Anzahl der Fachjuroren mit 7 unverändert.
  • Es wird vorgeschlagen, die Aufwandsentschädigung für die Fachjuroren bei 350,00 € pro Person zu belassen.

 

Tätigkeit der Juroren

  1. Die Fachjuroren verpflichten sich zur Teilnahme an zwei bis drei Sitzungen zur Sichtung und Auswahl der per Video/DVD eingegangenen Bewerbungen.
  2. Die vom Stadtrat benannten Juryvertreter nehmen an einer Sitzung zur Ermittlung der Teilnehmer teil.
  3. Die Jurysitzungen finden nach dem Ende der Bewerbungsfrist (30. April) Mitte bis Ende Mai statt.
  4. Die Auswahl der Wettbewerbsteilnehmer erfolgt in zwei Schritten:

1. Die Fachjury reduziert die Zahl der Bewerbungen bis auf die 30 -35 besten Einsendungen
2. Die Gesamtjury (inklusive Vertreter der Ratsfraktionen) wählt aus den 30-35 noch verbliebenen Bewerbungen 12 Teilnehmer und drei Ersatzkandidaten aus.

  1. Dauer der Jurysitzungen zur Vorauswahl: in der Regel fünf bis sechs Stunden. Ein bis Zwei Termine für die Fachjury, ein Termin für die Gesamtjury.
  2. Die Jurymitglieder verpflichten sich zur Teilnahme an allen Veranstaltungen der St. Ingberter Pfanne in den ersten beiden Septemberwochen (Ab dem 1.Samstag im September bis zum darauffolgenden Freitag). Nach jedem Wettbewerbsabend besteht für die Jury in einem gesonderten Raum die Möglichkeit zur Diskussion. Am Abend des letzten Wettbewerbstages trifft sich die Jury nach dem letzten Auftritt, um über die beiden Jurypreisträger zu beraten.
  3. Nach Ende der Kleinkunstwoche lädt der Geschäftsbereich 4 Kultur, Bildung und Familie der Stadt St. Ingbert die Juroren zu einer Abschlussbesprechung im Rahmen eines Abendessens.

 

Abstimmungsverfahren Vorauswahl

  1. Zunächst wird die bereinigte Auswahl der Bewerbungen von der Fachjury gesichtet und auf ca. 30-35 reduziert.
  2. In der anschließenden Sichtung der Gesamtjury werden aus diesen Bewerbern die 12 Teilnehmer sowie drei Ersatzkandidaten ermittelt. Dies erfolgt durch Punktevergabe.
  3. Das Abstimmungsverfahren: Jedes Jurymitglied kann drei, einen oder null Punkte für die jeweiligen Kandidaten vergeben. Die Punkte werden bei der Abstimmung addiert. Die Summe der Punkte entscheidet über die Rangfolge.
  4. Die Jurymitglieder können vor der Abstimmung eine sogenannte „Bank“ festlegen, also einen oder mehrere Kandidaten, bei dem sich alle einig sind, dass er / sie zum Wettbewerb nominiert wird. Die „Bank“ ist automatisch Platz 1 der Nominierten.
  5. Bei Punktegleichheit auf Platz 12 wird über die gleichauf liegenden Kandidaten abgestimmt.

 

Abstimmungsverfahren Wettbewerb

  1. Nach jedem Wettbewerbstag besteht im Anschluss an die Auftritte die Möglichkeit für die Jurymitglieder zur Diskussion. Treffpunkt: Altenbegegnung der Stadthalle. Die Diskussion sollte die Dauer von 30 Minuten nicht überschreiten.
  2. Die Gesamtjury vergibt nach Ende des letzten Auftritts am fünften Wettbewerbstag zwei gleichwertige Jurypreise.
  3. Vor der Abstimmung findet nach Wunsch eine Diskussion über alle Wettbewerbsbeiträge in der Reihenfolge ihres Auftritts statt.
  4. Anschließend wird über die beiden Jurypreisträger abgestimmt. Es gibt zuvor keine Probe- oder Testabstimmung.
  5. Dabei wird zunächst versucht, ob es ein einstimmiges Votum der Jury für einen oder mehrere Wettbewerbsbeiträge als Preisträger gibt. Wenn nein, wird nach einem Punktesystem abgestimmt.
  6. Das Bewertungsschema wird durch die Jury vor Beginn des Wettbewerbs festgelegt. Aktuell erfolgt die Bewertung gemäß der Punktevergabe des Deutschen Kleinkunstpreises durch mehrere Abstimmungsrunden mit jeweiliger Festlegung von 2 Favoriten und Wegfall des Teilnehmers mit den wenigsten Stimmen.
  7. Die Preisträger sind die beiden am Ende verbleibenden Kandidaten.
  8. Der Publikumspreis wird durch Auszählung der Stimmkarten der Abonnenten ermittelt. Die Jury wird vor ihrer Entscheidung nicht über den Publikumspreisträger informiert.
  9. Die Jugendjury ermittelt ihren Preisträger nach eigenen Abstimmungskriterien in einem separaten Raum. Auch über dieses Ergebnis wird die Jury vor ihrer Entscheidung nicht informiert.

 

Bekanntgabe der Preisträger

Die Preisträger werden erst am Abschlussabend bekannt gegeben. Die Medien erhalten die entsprechenden Informationen schon vorher, allerdings mit einem Sperrvermerk bis zum Beginn der Preisvergabe. Die Jurymitglieder verpflichten sich zum Stillschweigen.

 

Termine der Jurysitzungen

Vorauswahl (nur Fachjuroren):

  • Zwei Tage Ende Mai, Anfang Juni

 

Endrunde (Auswahl der 12 Kandidaten und 3 Ersatzkandidaten – Fachjuroren und politische Juroren):

  • einen Tag Ende Mai, Anfang Juni

 

Termine Wettbewerb (Gesamtjury):

  • Anfang September

 

Die Jury ist nach den Richtlinien gewählt bis Ende des laufenden Jahres, da diese die Vorbereitungen und den Abschluss der Veranstaltung durchführt.

 

Eine Neubesetzung ist für den Zeitraum Januar 2020 – Dezember 2024 erforderlich. Diese sollte im zuständigen Ausschuss vorberaten werden.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine weiteren finanziellen Auswirkungen. Die benötigten Mittel zur Durchführung der Woche der Kleinkunst stehen im Haushaltsplanentwurf unter Produkt 2.5.01.02 bereit.

Reduzieren

Anlagen

Loading...