Beschlussvorlage - BV/2019/0052
Grunddaten
- Betreff:
-
Anpassung KiTa-Beiträge
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kultur, Biosphäre und VHS (4)
- Bearbeiter:
- Andrea Kihm
- Beteiligt:
- Kultur, Biosphäre und VHS (4)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
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(nicht gesetzt)
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Kultur-, Bildungs-, Sozial- und Tourismusausschuss
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Vorberatung
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(nicht gesetzt)
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Stadtrat
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Entscheidung
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26.09.2019
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Erläuterung
Mit Einführung des Gute-KiTa-Gesetzes wurde im Saarland die einmalige Chance gesehen, das langfristige Ziel einer Beitragsfreiheit schneller zu erreichen. Mit den vom Bund zur Verfügung gestellten Mitteln werden deshalb bis 2022 die anteiligen Elternbeiträge von bisher 25 Prozent auf 12,5 Prozent reduziert, ab 01.08.2019 zunächst auf 21 Prozent.
Im Rahmen dieser Regelung musste die für Herbst geplante Neukalkulation vorgezogen werden. Die neuen gesetzlichen Vorgaben wurden berücksichtigt.
In diesem Zusammenhang wird auch auf die in Anlage beigefügten Schreiben der CDU-Stadtratsfraktion vom 18.06.2019 und der Familien-Partei Stadtratsfraktion vom 16.08.2019 hingewiesen.
Rechtliche Grundlagen
Maßgeblich für die Berechnung der Elternbeiträge sind:
- das Saarländische Kinderbetreuungs- und –bildungsgesetz (SKBBG) (§ 7) sowie
- die VO zur Ausführung des Saarländischen Bildungs- und Betreuungsgesetzes (§ 14 ff), zuletzt geändert im Juni 2019 mit Wirkung ab 01.08.2019, veröffentlicht im Amtsblatt vom 18.07.2019
- das Kommunalabgabengesetz
Gemäß § 14 Abs. 2 ist der Beitrag der Erziehungsberechtigen für die Dauer des jeweiligen Kindergartenjahres so zu bemessen, dass die Summe der Elternbeiträge die nach Satz 3 festgesetzten Prozentsätze der angemessenen Personalkosten nicht übersteigt. Der nach Satz 3 festgesetzte Beitrag darf im jeweiligen Kindergartenjahr nicht verändert werden. Ab dem 1. August 2019 beträgt die Summe der Elternbeiträge höchstens 21 Prozent, ab dem 1. August 2020 höchstens 17 Prozent, ab dem 1. August 2021 höchsten 13 Prozent und ab dem 1. August 2022 höchsten 12,5 Prozent der angemessenen Personalkosten.
Bei der Bemessung des Elternbeitrags sind die in der Einrichtung bestehenden Angebotsstrukturen in Bezug auf Altersgruppen und Öffnungszeiten zu berücksichtigen.
Das Kommunalabgabengesetz bestimmt darüber hinaus, dass bei einer Gebührenkalkulation unterschiedliche Leistungsvorteile auch unterschiedlich berechnet werden müssen (Adäquanzprinzip). Das heißt, dass für die unterschiedlichen Betreuungsangebote auch unterschiedliche Beiträge erhoben werden.
In der vorliegenden Kalkulation wurde diesem Prinzip durch die Berücksichtigung der Öffnungs- und Betreuungszeiten sowie der Betreuungsintensität (z. B. Personalisierung in Krippengruppe höher als in Kindergartengruppen) Rechnung getragen.
Die Kalkulation basiert auf den für das Kindergartenjahr 2019/2020 prognostizierten Kinderzahlen pro Betreuungsangebot einerseits und den dafür erforderlichen Personalschlüssel andererseits.
Grundlagen der Beitragskalkulationen:
Personalkosten
Für die Beitragskalkulation wurden die Personalkosten für das Kindergartenjahr 2019/2020 ermittelt unter Berücksichtigung der Tarifsteigerungen, jeweils getrennt nach den jeweiligen Einrichtungen. Der Personalisierungsschlüssel beruht auf der vom Landesjugendamt für die KiTa erteilte Betriebserlaubnis.
Betreuungszeiten- und Betreuungsform
Aufgrund der nach wie vor steigenden Nachfrage nach Tagesplätzen musste in allen vier städtischen Einrichtungen die Betriebserlaubnis entsprechend geändert und der Personalschlüssel angepasst werden. Wie bereits erwähnt, gibt das Landesjugendamt aufgrund der rechtlichen Vorgaben für eine Krippengruppe einen höheren Personalschlüssel vor als für eine Kindergartengruppe.
Belegungszahlen
Ein weiterer Kalkulationsfaktor ist die Anzahl der tatsächlich belegten Plätze in den Einrichtungen. Während in den Vorjahren nur im Krippenbereich mit einer durchgehenden Vollbelegung kalkuliert werden konnte, gilt dies zwischenzeitlich auch für den Kindergartenbereich.
Auf Wunsch des Stadtrates aus Vorjahren werden seit 2015 einheitliche Beiträge (Misch- bzw. Gesamtkalkulation) für die städtischen Kindertagesstätten festgelegt.
Beitragskalkulation
In Anlage beigefügt sind die Kalkulationen getrennt nach den einzelnen Kindergärten sowie als Misch- bzw. Gesamtkalkulation, ebenso eine Aufstellung, aus der der Deckungsgrad getrennt nach den einzelnen Einrichtungen und als Gesamtdeckungsgrad ersichtlich ist. Die Beiträge werden rückwirkend zum 01.08.2019 angepasst unter Berücksichtigung der Rechtsgrundlagen, die aufgrund des Gute-KiTa-Gesetzes geändert wurden.
Hinweis der Verwaltung:
Die Stadtverwaltung zahlt bereits seit 01.01.06 für Familien, deren Kinder in St. Ingbert ihren Wohnsitz haben und eine Krippe oder einen Kindergarten in St Ingbert besuchen einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 10 € auf selbst gezahlte Elternbeiträge.
Für das Kindergartenjahr 17/18 wurden insgesamt Zuschüsse in Höhe von 90.500 € ausgezahlt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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