Beschlussvorlage - BV/2019/0031

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Dem Verkauf der nachstehend aufgeführten nicht mehr benötigten Altfahrzeuge bzw. Altmaschinen des Städtischen Betriebshofes zum höchstmöglich erzielbaren Verkaufs­preis wird gemäß § 35 Nr. 17 i. V. m. § 95 Abs. 3 KSVG zugestimmt.

 

  1. Mercedes Econic Müllwagen
  2. DAV Limburg Anhänger 750 kg
  3. MAN Müllwagen
  4. IVECO Plane + Spriegel
  5. VW Caddy CNG
  6. Opel Combo CNG
  7. Mercedes Sprinter offener Kasten
  8. Ford Transit geschlossener Kasten
  9. Ransomes Sichelmäher
  10. Güde Propangasheizer
  11. Laubsauger
  12. Schneeräumschild für 1-Achsschlepper
  13. Pfau LKW Kipper
  14. Ford Transit LKW offener Kasten
  15. Gräberbagger DA4

 

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Erläuterung

Die im Beschluss aufgeführten Altfahrzeuge bzw. Altmaschinen des Städtischen Betriebshofes wurden durch Ersatzbeschaffungen ersetzt bzw. werden nicht mehr benötigt.

Die Fahrzeuge sind größtenteils nicht mehr fahrbereit (teilweise verunfallt, gravieren­de technische Mängel, ohne TÜV).

Die Fahrzeuge bzw. Altmaschinen sollen über geeignete Portale im Internet (z. B. zoll-auktion.de oder Auktionsportal Vebeg-Verwertungsgesellschaft des Bundes GmbH) angeboten und zum höchstmöglich erzielbaren Verkaufspreis veräußert wer­den.

Nach den Vorschriften des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (§ 35 Nr. 17 i. V. m. § 95 Abs. 3) ist die Verfügung über Gemeindevermögen eine vorbehaltene Aufgabe des Stadtrates. Eine Wertgrenze, unterhalb derer der Erwerb von Vermögensgegen­ständen und die Verfügung über Gemeindevermögen übertragen werden kann, ist nicht festgesetzt.

 

Finanzielle Auswirkungen

Es wird mit einem Verkaufserlös von 15.000 bis 20.000 € gerechnet.

Die erzielten Erlöse werden als Einnahmen beim Produkt -Bauhof Betrieb- in den Haushalt eingestellt.

 

 

 

 

 

Anlage

Aufstellung der zu versteigernden Fahrzeuge und Maschinen

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Anlagen

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