Antragsvorlage - AN/2019/092
Grunddaten
- Betreff:
-
Gustav-Clauss-Anlage - Gesamtplanung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführend:
- Stadtentwicklung, Umwelt und Bauen (6)
- Bearbeiter:
- Thomas Schöben
- Beteiligt:
- Stadtentwicklung, Umwelt und Bauen (6)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
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●
(nicht gesetzt)
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Stadtentwicklungs-, Biosphären-, Umwelt- und Demographieausschuss
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Vorberatung
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05.09.2019
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Erläuterung
Die Familien-Partei hat mit E-Mail vom 23.08.2019 um Behandlung dieses Tagesordnungspunktes gebeten.
Zum Sachstand des Projektes "Aufwertung der Gustav-Clauss-Anlage" ist Folgendes mitzuteilen: Der Bau des Wasserspielplatzes konnte aufgrund von Projektverschiebungen seitens der ausführenden Baufirma Garten- und Landschaftsbau Holz früher begonnen werden als ursprünglich vereinbart. Momentan gibt es allerdings einen von beiden Seiten geplanten Baustopp, welcher durch lange Lieferzeiten der Spielgeräte bedingt ist. Nach Wiederaufnahme der Bauarbeiten spätestens Anfang September ist die Fertigstellung bis spätestens Ende Oktober vorgesehen.
Bezüglich weiterer Bausteine aus dem integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK), wie beispielsweise die Beleuchtung auf der Südseite oder die Instandsetzung von Wegen ist noch keine Entscheidung gefallen. Die Gestaltung der Grünanlagen liegt laut Kommunalselbstverwaltungsgesetzes im Zuständigkeitsbereich des Ortsrates, hier St. Ingbert-Mitte. In einer der beiden letzten Ortsratssitzungen wurde die Schaffung einer Arbeitsgruppe seitens des neuen St. Ingberter Ortsrates angedacht, die sich ausschließlich mit der weiteren Gestaltung der Gustav-Clauss-Anlage befasst. Aus Sicht der Verwaltung sollten die Ergebnisse der Arbeitsgruppe zwingend in die Planung und Priorisierung weiterer Bausteine einfließen. Generell ist bezüglich der Beleuchtung noch eine Abstimmung mit dem Fördergeber nötig, da üblicherweise die Stadtwerke diese Arbeiten im Rahmen eines vorhandenen Kooperationsvertrages für die Stadt ausführen und dadurch keine externe Ausschreibung erfolgen muss. Seitens des Fördergebers besteht die Vorgabe, dass submittierte Preise, die im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung gewonnen werden als Grundlage für eine Auftragsvergabe vorliegen müssen, was in diesem Fall durch den bestehenden Kooperationsvertrag nicht gegeben wäre. Aus den genannten Gründen ist ein Zeitplan für die Umsetzung des Bausteines Beleuchtung der Gustav-Clauss-Anlage aus Sicht der Fachabteilung zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich.
Bezüglich der Förderkulisse gibt es folgenden Sachstand:
Mit Zuteilungsschreiben vom 12. Dezember 2017 wurde die städtebauliche Maßnahme - Neugestaltung der Gustav-Clauss-Anlage - in das Städtebauförderprogramm – Zukunft Stadtgrün – des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport aufgenommen und eine Förderung aus Bundes-/Landesmitteln (2/3-Förderung) in Aussicht gestellt.
Entsprechend den förderrechtlichen Vorgaben wurde im Anschluss ein integriertes städtebauliches Konzept für die Gustav-Clauss-Anlage unter Beteiligung der Bevölkerung erarbeitet. Dessen Inhalt und die darin vorgeschlagenen weiteren Maßnahmen wurden den städtischen Gremien 2019 vorgestellt und mit einstimmigen Votum am 25. Juni 2019 durch den Stadtrat beschlossen.
Das ISEK ist integraler Bestandteil der Förderkulisse und die Basis für alle künftigen Maßnahmen in der Gustav-Clauss-Anlage, die durch das Innenministerium gefördert werden können.
Die Kosten für die Erstellung des ISEK als sogenannte städtebauliche Einzelmaßnahme in Höhe von ca. 18.000 € werden mit 2/3 gefördert, ein Förderbescheid liegt der Verwaltung seit 06. November 2018 vor. Der Abruf der anteiligen Fördermittel wird in KW 36 durch das Justitiariat erfolgen.
Derzeit wird als weitere Einzelmaßnahme, die sogenannte - Zentrale Aufwertung - Bau eines Wasserspielplatzes - vorgenommen und von der Fachabteilung begleitet. Nach deren Einschätzung ist die Maßnahme im Oktober 2019 fertiggestellt. Die Kosten wurden vorab auf ca. 292.000 € geschätzt. Ein Förderbescheid des Ministeriums vom 17. Mai 2019 liegt der Verwaltung vor.
Sobald die Maßnahme abgeschlossen und abgerechnet wurde, wird der Mittelabruf durch das Justitiariat beim Innenministerium eingereicht.
Grundsätzlich sind alle Maßnahmen die kurz- oder langfristig umgesetzt werden sollen, zuvor mit dem Zuschussgeber detailliert abzustimmen, um dem möglichen Verlust von Fördermitteln entgegenzuwirken.
Anlage
Antrag der Familien-Partei -Stadtratsfraktion- vom 23. August 2019
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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öffentlich
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214,7 kB
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