Information - INFO/2019/0027
Grunddaten
- Betreff:
-
Mitteilungen und Anfragen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Information
- Federführend:
- Hauptverwaltung, Zentrale Steuerung und Digitalisierung (1)
- Bearbeiter:
- Björn Spengler
- Beteiligt:
- Hauptverwaltung, Zentrale Steuerung und Digitalisierung (1)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
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●
(nicht gesetzt)
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Ortsrat St. Ingbert-Mitte
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Kenntnisnahme
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05.09.2019
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Erläuterung
- Offener Brief – Junge Liberale
Die Jungen Liberalen Saarland e. V. haben mit Schreiben vom 11.08.2019 gebeten, beigefügten offenen Brief allen kommunalen Mandatsträgern (Stadtrat und Ortsräte) weiterzuleiten.
- Planfeststellung Gashochdruckleitung Creos - Einvernehmen
Die Creos Deutschland GmbH mit Sitz in Homburg hat beim Oberbergamt des Saarlandes den Plan für die Erneuerung und Umlegung der Gashochdruckleitungen Homburg - Bous und Rohrbach - Bliesransbach sowie der dazugehörigen Anschlussleitungen im Raum St. Ingbert vorgelegt.
Insgesamt sind 21,8 km Leitungslänge von den Erneuerungs- und Umlegungsmaßnahmen betroffen.
Innerhalb der Gemarkung St. Ingbert soll die Gashochdruckleitung, die bisher durch weite Teile der Wohngebiete von Rohrbach und St. Ingbert verläuft, in den Außenbereich (nördlich der Siedlungsgebiete) verlegt werden. Mit dem Bau soll noch 2019 begonnen werden. Die Fertigstellung ist für 2024 geplant.
Für diese Maßnahme ist nach § 43 Abs. 1 Nr. 5 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen. Anhand einer Vorprüfung wurde nachgewiesen, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für dieses Vorhaben nicht erforderlich ist.
Das Oberbergamt des Saarlandes ist für die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens verantwortlich und hat die Stadt um Prüfung der Unterlagen und Abgabe der Stellungnahme bis zum 15. Oktober 2019 gebeten.
Nach hausinterner Abstimmung werden folgende Punkte in die Stellungnahme aufgenommen:
- Aufgrund der Betroffenheit vieler städtischer Grundstücke müssen entsprechende Gestattungsverträge zwischen der Stadt und der Firma Creos geschlossen werden.
- Die Mountainbike-Permanente sowie Wanderwege werden vereinzelt von Maßnahmen betroffen sein. Zwecks Umleitung der Wege und der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes müssen die Baumaßnahmen eng mit der Stadt abgestimmt werden. Sämtliche Kosten, auch die für eventuelle Einrichtung einer Umleitung sowie Beschilderungsmaßnahmen etc. gehen zu Lasten der Firma Creos.
- In den Planabschnitten RW6310 LP2 und RW6310 LP3 gelten folgende Auflagen:
(1) Der Abstand der Gasleitung zum vorhandenen Abwasserkanal sowie den Kanalschächten muss mindestens 3,00 m (Außenkante Kanalrohr bzw. Kanalschacht zur Gasleitung) betragen.
(2) Die Querungen der Gasleitung müssen rechtwinklig zum Abwasserkanal erfolgen.
(3) Im Kreuzungsbereich Obere Rischbachstraße / Zur Rothell befindet sich ein Regenüberlaufbauwerk. Dieses muss in naher Zukunft erneuert werden. Zu dem vorhandenen Bauwerk muss ein Abstand von mindestens 15,00 m eingehalten werden. Der Einbindepunkt der Neuen in die vorhandene Gasleitung muss daher verlegt werden.
(4) Die Arbeiten der Firma CREOS dürfen erst nach Abschluss der Kanalerneuerung / -sanierung beginnen. Dies wird Stand heute im Jahr 2021 sein.
(5) Für die Wiederherstellung der Verkehrsflächen ist vor Baubeginn ein Gestattungsvertrag mit der Abteilung Straßen der Stadt St. Ingbert abzuschließen.
Die Stadtwerke St. Ingbert wurden vom Oberbergamt direkt am Verfahren beteiligt und werden eine gesonderte Stellungnahme abgeben.
Die öffentliche Auslegung im Rathaus erfolgt vom 02.09.2019 bis 01.10.2019. Private Stellungnahmen können bis 15.10.2019 abgegeben werden. Die amtliche Bekanntmachung erfolgte am 23.08.2019 in der Saarbrücker Zeitung.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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1,5 MB
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2
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öffentlich
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1,2 MB
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