Information - INFO/2019/0026
Grunddaten
- Betreff:
-
Mitteilungen und Anfragen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Information
- Federführend:
- Hauptverwaltung, Zentrale Steuerung und Digitalisierung (1)
- Bearbeiter:
- Thomas Schöben
- Beteiligt:
- Hauptverwaltung, Zentrale Steuerung und Digitalisierung (1)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
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●
(nicht gesetzt)
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Stadtrat
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Kenntnisnahme
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29.08.2019
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Erläuterung
Am 11.07.2019 wurde der als Kommandowagen der Feuerwehr eingesetzte und Anfang diesen Jahres ersatzbeschaffte Mercedes Vito auf der Rückfahrt von einer Dienstfahrt in einen Verkehrsunfall verwickelt und erheblich beschädigt (siehe: https://www.oberhessen-live.de/2019/07/11/schwerer-verkehrsunfall-mit-feuerwehrauto-auf-der-a5/) Auf regennasser Fahrbahn hatte der Vito aufgrund einer nicht nachvollziehbaren Vollbremsung des vorausfahrenden Fahrzeugs dieses trotz Gefahrenbremsung touchiert, unmittelbar danach war das nachfolgende Fahrzeug mit voller Wucht in das Heck des Feuerwehrautos geprallt. Laut vorliegenden Schadengutachten der DEKRA vom 24.07.2019 liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor.
Der Gutachter beziffert den Wiederbeschaffungswert für ein vergleichbares „ziviles“ Fahrzeug auf brutto 18.100 €. Des Weiteren wurden die Einbaukosten für das einsatztaktische Sonderzubehör mit einem Bruttobetrag von 16.000 € sowie die Kosten für die Folierung und Beschriftung des Fahrzeugs mit brutto 4.165 € ermittelt.
Die Bedarfs- und Entwicklungsplanung sieht die Vorhaltung eines Kommandowagens vor. Laut Aussage der Wehrführung ist eine Ersatzbeschaffung des zur Führungsunterstützung benötigten Fahrzeugs im Interesse einer ordnungsgemäßen Einsatzabwicklung dringend geboten.
Nach einer vom Wehrführer vorgenommenen Marktsichtung wurde bei der Fa. Torpedo Garage Saarland GmbH in Saarbrücken ein vergleichsweise günstiges Angebot über einen gebrauchten Mercedes Vito zum Bruttopreis von 19.290 € eingeholt.
Des Weiteren hat die Fa. SFS aus Bexbach, die das Unfallfahrzeug erst vor wenigen Monaten umgerüstet und an die Stadt verkauft hatte, auf Anforderung durch die Stadt am 28.07.2019 ein Angebot über 20.619,96 € für den Umbau, die Folierung und die Beschriftung sowie die Überprüfung der Funktechnik abgegeben.
Aus Sicht von Wehrführung und Verwaltung war es notwendig, schnellstmöglich die Beschaffung eines dem Einsatzzweck dienenden Fahrzeugs unter wirtschaftlich vertretbaren Bedingungen in die Wege zu leiten. Die Maßnahme hat nach Auffassung der Verwaltung keinen Aufschub geduldet und war aus Gründen des Gemeinwohls erforderlich. Daher hat die Bürgermeisterin am 30.07.2019 die Ersatzbeschaffung gemäß § 61 Absatz 1 Satz 1 KSVG angeordnet und die Lieferung des Fahrzeugs sowie dessen Umbau zum Preis von insgesamt 39.909,96 € beauftragt.
Aufgrund des Unfallhergangs wird die Regulierung der Angelegenheit durch die gegnerische Haftpflicht- bzw. die Fahrzeugkaskoversicherung noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Verwaltung geht derzeit davon aus, dass die Versicherungsleistungen für die Wiederbeschaffung und den Umbau des Ersatzfahrzeuges, der Restwerterlös für das Unfallfahrzeug sowie die Nutzungsausfallentschädigung ausreichen werden, um die Ersatzbeschaffung komplett zu finanzieren.
Hinsichtlich des Restwertes wurden im Rahmen der Begutachtung drei Gebote über 1.780 €, 3.449 € und 3.490 € abgegeben. Die Verwaltung hat das Höchstgebot, das bis zum 22.08.2019 befristet war, angenommen. Dabei wurde berücksichtigt, dass die Höhe des Gebotes auf die letztendlich durch die Versicherung geleistete Zahlung keine Auswirkung hat, da die Gebotssumme bei der Versicherungsleistung in Abzug gebracht wird. Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung von einer Beschlussfassung durch den Stadtrat gemäß § 35 Nr. 17 in Verbindung mit § 95 Abs. 3 KSVG Abstand genommen. Es wird insoweit um Verständnis gebeten, dass nicht der formale Verfahrensweg gewählt worden ist, sondern der zur Mitfinanzierung benötigte Betrag bereits vereinnahmt worden ist.
Die Finanzierung wurde mit dem Geschäftsbereich Finanzen besprochen. Für den Fall, dass die Zahlungen durch die Versicherungsunternehmen bzw. den Restwertebieter wider Erwarten nicht auskömmlich sind, um die Kosten der Ersatzbeschaffungsmaßnahme zu decken, kann ein etwaiger Differenzbetrag durch Mehreinnahmen bei der Veräußerung von Vermögensgegenständen der Feuerwehr und gegebenenfalls darüber hinaus durch budgetinterne Deckungsmittel ausgeglichen werden.
Über die Anordnung ist der Stadtrat gemäß § 61 Absatz 1 Satz 2 KSVG unverzüglich zu unterrichten.
- Offener Brief – Junge Liberale
Die Jungen Liberalen Saarland e. V. haben mit Schreiben vom 11.08.2019 gebeten, beigefügten offenen Brief allen kommunalen Mandatsträgern (Stadtrat und Ortsräte) weiterzuleiten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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1,5 MB
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