Information - INFO/2019/0020
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstand Feuerwehrgerätehaus Rohrbach
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Information
- Federführend:
- Stadtentwicklung, Umwelt und Bauen (6)
- Bearbeiter:
- Heike Dettweiler
- Beteiligt:
- Stadtentwicklung, Umwelt und Bauen (6)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
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●
(nicht gesetzt)
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Ortsrat St. Ingbert-Rohrbach
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Kenntnisnahme
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21.08.2019
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Erläuterung
Der zuständige Geschäftsbereich teilt hierzu die chronologische
Aufstellung/Sachstand zum Neubau Feuerwehrgerätehaus Rohrbach mit:
05.09.2018 | Einreichung der Baugenehmigung für das Projekt Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Rohrbach |
07.11.2018 | Einreichung Förderantrag und Hu-Bau beim Fördergeber |
26.02.2019 | Nachforderung von Unterlagen durch Fördergeber |
26.02.2019 | Übersendung der Unterlagen durch Stadt an Fördergeber |
19.03.2019 | Termin mit Fördergeber Thema Planung |
15.04.2019 | Erteilung Baugenehmigung durch UBA |
13.05.2019 | Widerspruch gegen die erteilte Baugenehmigung |
17.05.2019 | Versand der Widerspruchsunterlagen durch die UBA an LUA und Stadtwerke St. Ingbert zur Einholung der erforderlichen Stellungnahmen |
29.05.2019 | Tel. Anfrage bei der UBA durch das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport mit der Bitte um Zusendung einer Kopie der erteilten Baugenehmigung |
31.05.2019 | Versand der Baugenehmigungskopie durch die UBA an das MiBS |
13.06.2019 | Erhalt der Stellungnahme des LUA`s als Grundlage für den Schriftsatz an den Kreisrechtsausschuss Zitat: An der fachtechnischen Stellungnahme des LUA vom 13.11.2018 ist festzuhalten. Aus Sicht des Grundwasserschutzes bestehen gegen die erteilte Baugenehmigung keine Bedenken, sofern die gestellten Auflagen eingehalten werden. |
18.06.2019 | Erhalt der Stellungnahme von den Stadtwerken St. Ingbert als Grundlage für den Schriftsatz an den Kreisrechtsausschuss Zitat: "…wir verweisen auf den Inhalt unserer Stellungnahme zur wasserrechtlichen Ausnahmegenehmigung vom 22.11.2018. Unter Einhaltung der dort näher beschriebenen Ausführungen in Verbindung mit den Inhalten der Stellungnahme des LUA vom 13.11.2018 erteilen wir unsere Zustimmung zu der Baugenehmigung." |
24.06.2019 | Einreichung der Unterlagen im Widerspruchsverfahren durch die Stadt St. Ingbert beim Kreisrechtsausschuss |
02.08.2019 | wiederholte Nachfrage durch die Stadt St. Ingbert bei dem Fördergeber MiBS, letztmalig am 02.08.2019, da der Sachbearbeiter in Urlaub weilt konnte keine Auskunft erteilt werden, Stadt soll sich Mitte August melden
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05.08.2019 | Bis dato liegen der Stadt St. Ingbert folgende Unterlagen nicht vor:
- ein vorzeitiger Maßnahmen-beginn erteilt durch den Fördergeber - eine baufachliche Stellungnahme durch den Fördergeber - eine geprüfte Hu- Bau durch den Fördergeber - ein Förderbescheid vom Fördergeber - ein Rechtsspruch vom Kreisrechtsausschuss
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