Information - INFO/2019/0020

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Beratungsfolge

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Erläuterung

 

Der zuständige Geschäftsbereich teilt hierzu die chronologische

Aufstellung/Sachstand zum Neubau Feuerwehrgerätehaus Rohrbach mit:

 

 

05.09.2018

Einreichung der Baugenehmigung für das Projekt Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Rohrbach

07.11.2018

Einreichung Förderantrag und Hu-Bau beim Fördergeber

26.02.2019

Nachforderung von Unterlagen durch Fördergeber

26.02.2019

Übersendung der Unterlagen durch Stadt an Fördergeber

19.03.2019

Termin mit Fördergeber Thema Planung

15.04.2019

Erteilung Baugenehmigung durch UBA

13.05.2019

Widerspruch gegen die erteilte Baugenehmigung

17.05.2019

Versand der Widerspruchsunterlagen durch die UBA an LUA und Stadtwerke St. Ingbert zur Einholung der erforderlichen Stellungnahmen

29.05.2019

Tel. Anfrage bei der UBA durch das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport mit der Bitte um Zusendung einer Kopie der erteilten Baugenehmigung

31.05.2019

Versand der Baugenehmigungskopie durch die UBA an das MiBS

13.06.2019

Erhalt der Stellungnahme des LUA`s als Grundlage für den Schriftsatz an den Kreisrechtsausschuss

Zitat: An der fachtechnischen Stellungnahme des LUA vom 13.11.2018 ist festzuhalten. Aus Sicht des Grundwasserschutzes bestehen gegen die erteilte Baugenehmigung keine Bedenken, sofern die gestellten Auflagen eingehalten werden.

18.06.2019

Erhalt der Stellungnahme von den Stadtwerken St. Ingbert als Grundlage für den Schriftsatz an den Kreisrechtsausschuss

Zitat:

"…wir verweisen auf den Inhalt unserer Stellungnahme zur wasserrechtlichen Ausnahmegenehmigung vom 22.11.2018.

Unter Einhaltung der dort näher beschriebenen Ausführungen in Verbindung mit den Inhalten der Stellungnahme des LUA vom 13.11.2018 erteilen wir unsere Zustimmung zu der Baugenehmigung."

24.06.2019

Einreichung der Unterlagen im Widerspruchsverfahren durch die Stadt St. Ingbert beim Kreisrechtsausschuss

02.08.2019

wiederholte Nachfrage durch die Stadt St. Ingbert bei dem Fördergeber MiBS, letztmalig am 02.08.2019, da der Sachbearbeiter in Urlaub weilt konnte keine Auskunft erteilt werden, Stadt soll sich Mitte August melden

 

05.08.2019

Bis dato liegen der Stadt St. Ingbert folgende Unterlagen nicht vor:

 

-          ein vorzeitiger Maßnahmen-beginn erteilt durch den Fördergeber

-          eine baufachliche Stellungnahme durch den Fördergeber

-          eine geprüfte Hu- Bau durch den Fördergeber

-          ein Förderbescheid vom Fördergeber

-          ein Rechtsspruch vom Kreisrechtsausschuss

 

 

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