Beschlussvorlage - BV/2019/0012

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Beratungsfolge

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Erläuterung

Der Gesellschaftsvertrag der Stadtmarketing St. Ingbert gGmbH sieht in § 8 die Einrichtung eines Beirates als beratendes Gremium zur Unterstützung der Gesellschafter vor. Der Beirat besteht aus 16 Personen. Die beiden Gesellschafter Stadt und AGI entsenden jeweils 8 Personen.

 

Weitere Regelungen, z.B. über die Dauer der Bestellung, existieren nicht. Das bedeutet, dass die Besetzung des Beirates nicht zwingend infolge der Kommunalwahl geändert werden muss. Auch existiert keine Verknüpfung des Beiratsmandates mit einer Mitgliedschaft im Stadtrat. Folglich kann der Beirat in seiner derzeitigen Zusammensetzung bestehen bleiben, bis der Stadtrat Mitglieder abberuft und durch neue ersetzt. Dies kann jederzeit erfolgen. Eine Neubesetzung erscheint nach den Kommunalwahlen angebracht.

 

Gemäß Beschluss des Stadtrates vom 16.10.2014 sind in der vergangenen Legislaturperiode von der CDU-Fraktion 3 Mitglieder sowie von der SPD-Fraktion 2 Mitglieder und je 1 Mitglied der Fraktionen von Familien-Partei, BÜNDNIS 90/GRÜNE und Wir für St. Ingbert in den Beirat entsandt worden.

 

Die Angelegenheit sollte in vorgenanntem zuständigen Ausschuss vorberaten werden.

 

Nach Auffassung der Verwaltung sind die §§ 48 bzw. 114 KSVG bei der Besetzung des Beirates nicht anwendbar, da das Gremium lediglich eine beratende Funktion innehat. Daher kann eine Neubesetzung des Beirates durch einfachen Mehrheitsbeschluss erfolgen.

 

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