Information - INFO/2019/0015
Grunddaten
- Betreff:
-
Verpflichtung der Mitglieder des Ortsrates
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Information
- Federführend:
- Hauptverwaltung, Zentrale Steuerung und Digitalisierung (1)
- Bearbeiter:
- Nadine Tauber
- Beteiligt:
- Hauptverwaltung, Zentrale Steuerung und Digitalisierung (1)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
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(nicht gesetzt)
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Ortsrat St. Ingbert-Rohrbach
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Kenntnisnahme
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21.08.2019
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Erläuterung
Die Amtszeit des neu gewählten Ortsrates St. Ingbert-Rohrbach hat am 3. Juli 2019 begonnen.
Die Mitglieder des Ortsrates haben nach § 33 Absatz 1 und 2 in Verbindung mit § 74 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) die ihnen obliegenden Pflichten gewissenhaft zu erfüllen, insbesondere an den Sitzungen des Ortsrates teilzunehmen.
Die Mitglieder des Ortsrates werden vor ihrem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung vom Oberbürgermeister zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Ausübung ihres Amtes zum Wohle des Gemeinwesens unserer Stadt St. Ingbert sowie zur Verschwiegenheit verpflichtet.
