Beschlussvorlage - BV/2019/0007
Grunddaten
- Betreff:
-
Entsendung von Mitgliedern in den Aufsichtsrat der ESI Energieservice St. Ingbert GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hauptverwaltung, Zentrale Steuerung und Digitalisierung (1)
- Bearbeiter:
- Thomas Schöben
- Beteiligt:
- Hauptverwaltung, Zentrale Steuerung und Digitalisierung (1)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
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●
(nicht gesetzt)
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Stadtrat
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Entscheidung
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29.08.2019
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Erläuterung
Nach § 9 Abs.1 und 2 des Gesellschaftsvertrages der ESI Energieservice St. Ingbert GmbH besteht der Aufsichtsrat aus 5 Mitgliedern. Dies sind:
- 3 Mitglieder, die durch die Stadtwerke St. Ingbert, mittelbar durch den Stadtrat, entsandt werden und
- 2 weitere Mitglieder der STEAG New Energies GmbH (vormals Saarberg Fernwärme GmbH).
Gehört ein von den Stadtwerken St. Ingbert GmbH entsandtes Mitglied dem Stadtrat der Stadt St. Ingbert an, so endet nach § 9 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages sein Amt mit dem Ausscheiden aus dem Stadtrat. Er hat das Amt bis zur Benennung eines Nachfolgers weiterzuführen.
Nach der Beschlusslage vom 16.10.2014 waren die vom Stadtrat benannten Mitglieder bisher im Aufsichtsrat wie folgt vertreten:
- CDU-Stadtratsfraktion: 1 Mitglied
- SPD-Stadtratsfraktion: 1 Mitglied
- Stadtratsfraktion der Familien-Partei: 1 Mitglied
Da die Entsendung der Mitglieder auf Vorschlag des Stadtrates erfolgt (mittelbares Entsendungsrecht), findet § 114 Absatz 2 KSVG keine Anwendung. Das bedeutet, dass die Besetzung des Aufsichtsrates durch einfachen Mehrheitsbeschluss erfolgen kann.
Eine Neubesetzungspflicht besteht nur, wenn das vom Stadtrat entsandte Aufsichtsratsmitglied nicht mehr dem derzeitigen Stadtrat angehört. Entschließt sich der Stadtrat mehrheitlich für eine Neubesetzung, müssen zuvor die bisherigen Aufsichtsratsmitglieder abberufen werden.
Eine Vorberatung ist nicht erforderlich, da es sich um eine Angelegenheit mit konstitutivem Charakter handelt.
