Beschlussvorlage - BV/2019/0005

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Neben dem Oberbürgermeister kraft Amtes entsendet die Stadt St. Ingbert folgende Mitglieder in den Aufsichtsrat der Bäderbesitzgesellschaft St. Ingbert mbH:

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

9.

10.

11.

12.

Reduzieren

Erläuterung

Nach § 9 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Bäderbesitzgesellschaft St. Ingbert mbH besteht der Aufsichtsrat aus 13 Mitgliedern, die von der Gesellschafterversammlung auf Vorschlag des Stadtrates gewählt werden; unter den Vorgeschlagenen muss sich der Oberbürgermeister der Mittelstadt St. Ingbert befinden.

 

Die Mitglieder des Aufsichtsrates werden nach § 9 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der Bäderbesitzgesellschaft St. Ingbert mbH für die Dauer der allgemeinen Wahlperiode der Gemeindevertretungen im Saarland widerruflich gewählt. Nach Ablauf der Amtszeit führen die bisherigen Mitglieder ihre Geschäfte bis zum ersten Zusammentreffen des neuen Aufsichtsrates weiter.

 

Das Mandat eines Mitgliedes des Aufsichtsrates erlischt mit der Beendigung des Amtes, das zur Wahl geführt hat.

 

Nach der Beschlusslage vom 16.10.2014 waren die vom Stadtrat benannten Mitglieder

im Aufsichtsrat wie folgt vertreten:

 

  •    CDU-Stadtratsfraktion:     5 Mitglied/er
  •    SPD-Stadtratsfraktion:     3 Mitglied/er
  •    Stadtratsfraktion der Familien-Partei:    2 Mitglied/er
  •    GRÜNE-Stadtratsfraktion:    1 Mitglied/er
  •    Wir für St. Ingbert Stadtratsfraktion:   1 Mitglied/er

 

Da die Entsendung der Mitglieder auf Vorschlag des Stadtrates erfolgt (mittelbares Entsendungsrecht), findet § 114 Absatz 2 KSVG keine Anwendung. Das bedeutet, dass die Besetzung des Aufsichtsrates durch einfachen Mehrheitsbeschluss erfolgen kann.

 

Eine Vorberatung ist nicht erforderlich, da es sich um eine Angelegenheit mit konstitutivem Charakter handelt.

Loading...