Beschlussvorlage - BV/2019/0002
Grunddaten
- Betreff:
-
Bildung von Ausschüssen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hauptverwaltung, Zentrale Steuerung und Digitalisierung (1)
- Bearbeiter:
- Heinz-Holger Hansen
- Beteiligt:
- Hauptverwaltung, Zentrale Steuerung und Digitalisierung (1)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
---|---|---|---|---|
●
(nicht gesetzt)
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Stadtrat
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Entscheidung
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04.07.2019
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Beschlussvorschlag
- Es werden nachstehende Ausschüsse gebildet:
- Haupt- und Finanzausschuss (HFA)
- Kultur-, Bildungs- und Sozialausschuss (KBSA)
- Stadtentwicklungs-, Umwelt- und Biosphärenausschuss (SUBA)
- Bau- und Werksausschuss (BWA)
- Rechnungsprüfungsausschuss (RPA)
- Die Ausschussstärke wird auf 11 Mitglieder, beim Rechnungsprüfungsausschuss auf 6 Mitglieder festgesetzt.
Erläuterung
Nach § 48 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) kann der Stadtrat zur Vorbereitung seiner Beschlüsse und zur Beschlussfassung über Angelegenheiten, die ihm nicht nach § 35 KSVG vorbehalten sind, aus seiner Mitte Ausschüsse bilden.
Für Finanzangelegenheiten, Personalangelegenheiten, Natur- und Umweltschutzangelegenheiten sowie Rechnungsprüfungsangelegenheiten müssen solche Ausschüsse gebildet werden. Eine Zusammenlegung von Ausschüssen ist, mit Ausnahme des Rechnungsprüfungsausschusses, zulässig.
Bei der Besetzung der Ausschüsse sollen die im Stadtrat vertretenen Parteien und Wählergruppen entsprechend ihrer Stärke berücksichtigt werden. Ergibt sich keine Einigung, so werden die Mitglieder vom Stadtrat auf Grund von Wahlvorschlägen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl unter Bindung an die Wahlvorschläge gewählt. Das Wahlergebnis ist nach dem Höchstzahlverfahren nach d´Hondt festzustellen.
Bleibt eine Fraktion bei der Bildung eines Ausschusses unberücksichtigt, so kann sie aus ihrer Mitte ein Mitglied benennen, das mit beratender Stimme und dem Recht, Anträge zu stellen, an den Ausschusssitzungen teilnimmt.
Nach Auffassung der Verwaltung sollten Ausschüsse grundsätzlich mit 11 Mitgliedern besetzt werden. Dabei werden Fraktionen mit mindestens drei Mitgliedern berücksichtigt. Erst bei 18 Mitgliedern würden auch beide Fraktionen mit nur zwei Mitgliedern mit je einem Sitz berücksichtigt werden. Bei fehlender Einigung über die Ausschussstärke ergibt sich nach dem o.a. Höchstzahlverfahren folgende Besetzung:
Ausschussstärke | CDU | SPD | GRÜNE | FAM | AfD | LINKE | FW | WfS | DU | FDP |
11er | 5 | 3 | 1 | 1 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Fraktionen, die nicht berücksichtigt werden, können aus ihrer Mitte ein Mitglied benennen, das mit beratender Stimme und dem Recht Anträge zu stellen an den Ausschusssitzungen teilnimmt (§ 48 Abs. 3 KSVG). Fraktionslose Stadtratsmitglieder haben ein reines Teilnahmerecht.
Der Rechnungsprüfungsausschuss sollte – wie bisher – mit 6 Mitgliedern besetzt werden (3 CDU, 2 SPD, 1 GRÜNE).
Aufgaben der Ausschüsse
- Haupt- und Finanzausschuss (HFA)
- Pflichtausschuss § 48 KSVG für Finanz- und Personalangelegenheiten
- Aufgaben insbesondere Personalangelegenheiten, Stellenplan, Haushaltssatzung, Umwidmung HH-Mittel, Stundung und Niederschlagung von Forderungen
- Haupt- und Personalausschuss sowie Finanzen, Wirtschaft und Biosphäre waren in der vergangenen Wahlperiode i.d.R. von kurzer Dauer, teilweise dann auch am selben Tag angesetzt. Auch inhaltlich stehen die Geschäftsbereiche 1 (Hauptverwaltung) und 2 (Finanzen) als Querschnittsaufgaben in engem Zusammenhang.
- Die bisher im Finanzausschuss beratenen Themen Wirtschaftsförderung, Tourismus und Biosphäre werden auf andere Ausschüsse verteilt.
- Allgemeine Angelegenheiten des Geschäftsbereichs 3 (Bürgerservice und Ordnung) wie z.B. Feuerwehrangelegenheiten, Märkte, Polizeiverordnung
- Kultur-, Bildungs- und Sozial Ausschuss (KBSA)
- Allgemein werden Themen des Geschäftsbereichs 4 (Kultur, Bildung und Familie) behandelt, ergänzt um das Thema Tourismus
- Themen sind insbesondere Kita, Grundschulen, Musikschule, Jugendpflege, Kulturveranstaltung, Volkshochschule, Stadtfeste, Heimatpflege und ‑geschichte, Kunstbesitz, Ausstellungen, Museen, Stadtbücherei, Integration, Vereine, Sport
- Tourismus kommt vom ehemaligen Finanzausschuss hinzu
- Stadtentwicklungs-, Umwelt- und Biosphärenausschuss (SUBA)
Natur-, Umwelt- und Klimaschutzausschuss (NUKA)- Pflichtausschuss § 48 KSVG
- Biosphäre und das Thema Nachhaltigkeit passen thematisch in diesen Ausschuss. Auch die Erweiterung um "Klimaschutz" soll die Bedeutung herausstellen
- Bauleitplanung, Stadtentwicklung
- Wirtschaftsförderung wegen inhaltlicher Nähe zur Stadtentwicklung, war bisher im Finanzausschuss
- Grünflächen, Gewässer
- Verkehrsplanung, Straßenbau, ÖPNV
- Wasser- und Energieversorgung
- Bau- und Werksausschuss (BWA)
- Werksausschuss für die Eigenbetriebe ABBS und EBA (§ 109 (2) KSVG)
- Bauprojekte, Gebäudebewirtschaftung, Liegenschaftsverwaltung, Betriebshof
- Rechnungsprüfungsausschuss
- Pflichtausschuss § 48 KSVG
- Prüfung des Jahresabschlusses ($ 101 KSVG)
Ergänzung vom 01.07.2019
Aus Gesprächen ergab sich die Anregung, den „Natur-, Umwelt- und Klimaschutzausschuss“ umzubenennen. Wichtig seien auch die Begriffe Stadtentwicklung, Biosphäre und Demographie.
Die Verwaltung schlägt daher vor, den Ausschuss künftig „Stadtentwicklungs-, Umwelt- und Biosphärenausschuss (SUBA)“ zu nennen. Auf weitere Zusätze wurde zugunsten der Lesbarkeit verzichtet.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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321,2 kB
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öffentlich
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618,6 kB
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