Information - INFO/2019/0002

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Beratungsfolge

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Erläuterung

Die Amtszeit des neu gewählten Stadtrates hat am 3. Juli 2019 begonnen.

 

Die Mitglieder des Stadtrates haben gemäß § 33 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) die ihnen obliegenden Pflichten gewissenhaft zu erfüllen, insbesondere an den Sitzungen des Stadtrates teilzunehmen.

 

Die Mitglieder werden vor ihrem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung vom Oberbürgermeister zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Ausübung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit verpflichtet.

 

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