Beschlussvorlage - VO/4454/19
Grunddaten
- Betreff:
-
Raumordnungsverfahren für das Vorhaben "Globus SB-Warenhaus" in Neunkirchen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Stadtentwicklung, Umwelt und Bauen (6)
- Bearbeiter:
- Christine Lambert
- Beteiligt:
- Stadtentwicklung, Umwelt und Bauen (6)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
---|---|---|---|---|
●
(nicht gesetzt)
|
|
Stadtrat
|
Entscheidung
|
|
|
25.06.2019
|
Erläuterung
Die Firma Globus, St. Wendel beabsichtigt die Errichtung eines SB-Warenhauses mit max. 7.800 qm Verkaufsfläche im Bereich Hüttenpark I in Neunkirchen. Nach einer intensiven Standortalternativenprüfung in Neunkirchen wird dieser Standort favorisiert. Die ca. 5 ha große Gebietsfläche liegt zwischen dem Saarpark-Center und dem Gasometer entlang der Königsbahn. Es sollen überwiegend nahversorgungs- und zentrenrelevante Sortimente angeboten werden und das zentrenrelevante Non-Food-Sortiment im Vergleich zu anderen Globus SB-Warenhäusern einen deutlich niedrigen Anteil beinhalten.
Laut Landesentwicklungsplan ist das Vorhaben als großflächiges und raumbedeutsames Einzelhandelsvorhaben mit überörtlicher Bedeutung einzustufen. Das Raumordnungsverfahren ist bis Anfang Dezember vom Ministerium für Inneres Bauen und Sport zu entscheiden. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist laut Antragsunterlagen nicht erforderlich. Diverse Gutachten (Standortalternativenprüfung, Vorprüfung des Einzelfalls, Auswirkungsanalyse, Verkehrsgutachten, schalltechnische Untersuchungen etc.) sind dem Antragsschreiben beigefügt. Die Stadt St. Ingbert wurde am 13. Juni 2019 aufgefordert bis spätestens 14. August 2019 ihre Stellungnahme abzugeben.
Im Rahmen der Verträglichkeitsanalyse der Markt und Standort Beratungsgesellschaft mbH, Erlangen wurde auch der Einzelhandel in St. Ingbert berücksichtigt. Insbesondere wurde der zentrale Versorgungsbereich in der Innenstadt näher betrachtet. Im Food-Bereich (Lebensmittel) wird eine Umsatzumlenkung von 7 % (0,7 Mio Euro) angenommen. Neben der Innenstadt wurde auch die Außenstadt betrachtet. Da, laut Aussage des Gutachtens die Auswirkungen jedoch unterhalb der Maßgeblichkeitsschwelle liegen, werden städtebaulich relevante Auswirkungen ausgeschlossen.
Stellungnahme der Wirtschaftsförderung bzgl. des Raumordnungsverfahrens "Globus SB-Warenhaus" in der Kreisstadt Neunkirchen
Eine Großansiedlung in den Nachbarkommunen führt selbstverständlich immer zu Umsatzabflüssen bei den betroffenen Unternehmen unserer Kommune, welche die Wirtschaftsförderung grundsätzlich als negativ ansieht.
Zur Einreichung einer fundierten Stellungnahme müsste seitens der Stadt ein Gegengutachten in Auftrag gegeben werden. Die Verträglichkeitsanalyse der Markt und Standort Beratungsgesellschaft mbH erscheint fundiert, aufgrund dessen wird von einer negativen Stellungnahme seitens der Stadt St. Ingbert abgesehen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Bei Auftragsvergabe einer fundierten Stellungnahme ist mit Kosten in Höhe von ca. 5.000 € zu rechnen. Durch die Haushaltsstelle 5.1.10.02.552500 sind diese gedeckt. Die Mittel für die Entwicklung des Gesundheitsparkes Nord KKH Rettungsdienstlogistik in Höhe von 10.000 € werden in 2019 voraussichtlich nicht benötigt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
öffentlich
|
596,4 kB
|
|||
2
|
öffentlich
|
15,7 MB
|
