Beschlussvorlage - VO/4422/19
Grunddaten
- Betreff:
-
Einleitung eines gemeinsamen Qualitätsentwicklungsprozesses in kommunalen Kindertageseinrichtungen - Kooperationsvertrag
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kultur, Biosphäre und VHS (4)
- Bearbeiter:
- Karsten Braun
- Beteiligt:
- Kultur, Biosphäre und VHS (4)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
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(nicht gesetzt)
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Ausschuss für Kultur, Bildung und Soziales
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Entscheidung
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(nicht gesetzt)
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Stadtrat
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Entscheidung
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25.06.2019
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Erläuterung
Seit 2015 befasst sich eine Arbeitsgruppe, einberufen vom SSGT, mit dem Thema Qualitätsentwicklungsprozess in kommunalen Kindertageseinrichtungen und der Möglichkeit einer gemeinsamen Umsetzung in den Kindertageseinrichtungen interessierter Kommunen. Auch die Fachabteilung der Stadt ist in der Arbeitsgruppe vertreten.
Mittlerweile wurde die Gemeinde Losheim am See als federführende Kommune mit der Umsetzung des Prozesses beauftragt. Die Rechtsanwaltsgesellschaft Dornbach GmbH, eine, von der Gemeinde Losheim am See beauftragte Anwaltskanzlei, wird den künftigen Prozess von der Erstellung eines Kooperationsvertrages über die Erarbeitung der Ausschreibungsunterlagen zur Findung eines externen Dienstleisters zur Qualitätsentwicklung bis hin zum Abschluss des Vergabeverfahrens begleiten.
Diese wurde sowohl mit der Erarbeitung eines Kooperationsvertrages beauftragt (in Anlage beigefügt) als auch mit der vergaberechtlichen Vorbereitung und Durchführung einer Ausschreibung für den Dienstleister.
Zwischenzeitlich haben 19 Kommunen mit insgesamt 74 Kindertagesstätten verbindlich ihr Interesse für den Qualitätsentwicklungsprozess bekundet.
Laut eines dem SSGT vorliegenden Angebotes der Kanzlei muss mit folgenden Kosten gerechnet werden:
- Kosten, welche in Vorbereitung auf den eigentlichen Qualitätsentwicklungsprozess auf die Kommunen zukommen:
Gestaltung des Kooperationsvertrages:
5.000 bis 7.000 € netto = 263 € bis 368 €/Kommune bei 19 Kommunen
Durchführung des Ausschreibungsverfahrens:
13.000 bis 16.000 € netto = 684 € bis 842 €/Kommune bei 19 Kommunen
- Kosten für den eigentlichen Prozess (abhängig von der Anzahl der teilnehmenden KiTa), die wie folgt aussehen könnten:
Bei Teilnahme von über 60 Kindertagesstätten liegen die Kosten pro Jahr bei ca. 900 €, Kosten insgesamt für drei Jahre ca. 2.700 €.
Die Fachabteilung, die von Beginn an in der Arbeitsgruppe vertreten war, spricht sich ausdrücklich für die Teilnahme an einem gemeinsamen Qualitätsentwicklungsprozess aus.
In der Außenwahrnehmung und aus Sicht von Eltern bedeutet eine Zertifizierung ein hohes Maß an Vertrauenswürdigkeit sowie die Garantie von Qualität bezüglich Rahmenbedingungen, pädagogischer Inhalte, pädagogischer Qualifikation von Personal etc.
Die Durchführung eines Qualitätsentwicklungsprozesses trägt zur Qualitätsweiterentwicklung und -verbesserung bei und ermöglicht u.a. auch die Vergleichbarkeit zwischen unseren städtischen Einrichtungen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Im Haushaltsjahr 2019 ist mit Kosten in Höhe von bis zu ca. 1.500 € zu rechnen, die aufgrund von Einsparungen im Gesamtdeckungskreis finanziert werden können.
Im Haushaltsjahr 2020 ist mit Kosten in Höhe von ca. 900 € zu rechnen, die ebenfalls über den Gesamtdeckungskreis von GB 4 finanziert werden können.
Für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 werden die Mittel in Höhe von jeweils ca. 900 € bei den Haushaltsplanungen eingestellt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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92,2 kB
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2
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öffentlich
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252,8 kB
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