Beschlussvorlage - VO/4411/19
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag auf Übernahme von Sachkosten des Integrativen Montessori-Kindergartens und der integrativen Kinderkrippe der Lebenshilfe Saarpfalz gGmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kultur, Biosphäre und VHS (4)
- Bearbeiter:
- Karsten Braun
- Beteiligt:
- Kultur, Biosphäre und VHS (4)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
---|---|---|---|---|
●
(nicht gesetzt)
|
|
Ausschuss für Kultur, Bildung und Soziales
|
Entscheidung
|
|
●
(nicht gesetzt)
|
|
Stadtrat
|
Entscheidung
|
|
|
25.06.2019
|
Erläuterung
Mit dem in Anlage beigefügten Schreiben beantragt die Lebenshilfe Saarpfalz gGmbH die Übernahme von Sachkosten (über den gesetzlichen Anteil hinaus) für den integrativen Montessori-Kindergarten sowie die integrative Kinderkrippe in St. Ingbert ab 2018.
Die Finanzierung und Bezuschussung von Betriebskosten (Sach- und Personalkosten) sind geregelt in den §§ 13 und 14 der Verordnung zur Ausführung des Saarländischen Kinderbetreuungs- und Bildungsgesetz (Ausführungs-VO SKBBG).
Sachkosten sind die angemessenen Aufwendungen des Trägers der Einrichtung für die laufende Unterhaltung der Einrichtung sowie für das Material, das für die Erfüllung der Aufgaben der Einrichtung notwendig ist (§ 13 Abs. 5 der gennannten VO). Als angemessen gelten 15 Prozent der anerkannten Personalkosten.
Gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 5 tragen die Städte und Gemeinden mindestens 60 Prozent der angemessenen Sachkosten.
Die freien Träger von Kindertagesstätten stellen jährlich unter Vorlage der vom Ministerium geprüften und anerkannten Personalkosten die entsprechenden Anträge zur Bezuschussung der Sachkosten. Auf Grundlage der dargelegten Personalkosten werden die Sachostenzuschüsse berechnet und ausgezahlt.
In den beiden Betreuungseinrichtungen der Lebenshilfe besteht die Besonderheit, dass das Ministerium für Bildung und Kultur (für die Prüfung und Anerkennung der Personalkosten zuständige Ministerium) die tatsächlichen Personalkosten nicht vollständig berücksichtigen kann. 33,3 % der angefallenen Personalkosten werden der Betreuung der behinderten Kinder zugerechnet und über das Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie bezuschusst.
Aus den der Fachabteilung bisher vorgelegten Bescheide gingen somit tatsächlich nur die anteiligen Personalkosten (66,6 % der Gesamtpersonalkosten) hervor. Nachdem nun zwischenzeitlich die tatsächlichen Gesamtpersonalkosten für das Jahr 2018 vorgelegt wurden (mit der in Anlage beigefügten Mail vom 15.05.2019) ergibt sich ein Nachzahlungsbetrag in Höhe von 16.566,53 €, so dass über die zusätzliche Auszahlung eines Zuschusses in Höhe von 29.880,32 € zu beraten wäre.
Sachkostenzuschüsse gem. § 14 Abs. 4 Nr. 5 der Ausführungs VO zum SKBBG | |||||
| Pers.kosten | 15,00% | 60,00% |
|
|
|
|
|
|
|
|
LH Montessori | 245.874,33 € | 36.881,15 € | 22.128,69 € |
|
|
|
|
|
|
|
|
LH Montessori | 207.675,34 € | 31.151,30 € | 18.690,78 € |
|
|
|
|
| 40.819,47 € |
|
|
|
|
| -12.789,23 € | bereits gezahlte Zuschüsse |
|
|
|
| -11.463,71 € | bereits gezahlte Zuschüsse |
|
|
|
| 16.566,53 € |
|
|
|
|
| 46.446,85 € | Belastung lt. Auflistung |
|
|
|
| 29.880,32 € | Rest |
|
|
|
|
|
|
|
Die Geschäftsführung stellt in dem beigefügten Schreiben die finanzielle Situation der beiden Einrichtungen der Lebenshilfe nachvollziehbar dar. Die Verwaltung sieht ebenfalls eine Benachteiligung des Trägers gegenüber den Trägern der kirchlichen Einrichtungen und spricht sich deshalb für eine einmalige Berücksichtigung der deklarierten Sachkosten in Höhe von noch 29.880 € aus.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
öffentlich
|
140,3 kB
|
|||
2
|
öffentlich
|
75,5 kB
|
