Beschlussvorlage - VO/4445/19
Grunddaten
- Betreff:
-
Kinderfreundliche Ausgestaltung der Fußgängerzone im Bereich der Ludwigstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Stadtentwicklung, Umwelt und Bauen (6)
- Bearbeiter:
- Björn Spengler
- Beteiligt:
- Stadtentwicklung, Umwelt und Bauen (6)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
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●
(nicht gesetzt)
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Ortsrat St. Ingbert-Mitte
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Entscheidung
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24.06.2019
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Beschlussvorschlag
Der Ortsrat bittet die Verwaltung die Möglichkeit zu überprüfen, die Fußgängerzone im Bereich der Ludwigstraße durch folgende Maßnahmen kinderfreundlich zu gestalten:
- Installation von Spielgeräten
- Aufstellung von Hochbeeten mit Sitzgelegenheiten im Rahmen des Projektes „Essbare Stadt“
- Hinweis auf den Zugang zum Kinderspielplatz in der Kirchengasse
- ansprechende Bepflanzung der vorhandenen Blumentröge in Absprache mit den anliegenden Geschäftsinhabern
- freundlicher Anstrich der Baumgitter und Papierkörbe
- stärkere Einbeziehung des Bereiches in die Veranstaltungen des Stadtmarketings
- Installation eines Leitsystems für die gesamte Fußgängerzone
Erläuterung
Die SPD-Ortsratsfraktion hat um Aufnahme des Tagesordnungspunktes gebeten. Es wird auf beigefügten Antrag, Ziffer 1 der SPD-Ortsratsfraktion, verwiesen.
Die Verwaltung teilt hierzu folgendes mit:
Grundsätzlich ist eine Installation von Spielgeräten möglich, allerdings sollten diese nicht mit den Interessen möglichen anderen Nutzer der Fußgängerzone kollidieren.
Außerdem ist es sinnvoll nur solche Geräte zu verwenden, bei denen keine Fallschutzflächen benötigt werden, da sonst ein größerer Flächenbedarf je Gerät nötig ist. Ungeklärt ist die Finanzierung der Geräte, diese müsste dann über das Verfügungsbudget des Ortsrates erfolgen, oder für den nächsten Haushalt berücksichtigt werden, da für 2019 und 2020 die Mittel vom Ortsrat weitestgehend bereits festgelegt worden sind.
Ähnlich verhält es sich mit der Installation von Hochbeeten mit Sitzgelegenheiten, diese ist bei geeigneter Platzwahl durchaus möglich, da es sich aber bei einer Fertiglösung mit großer Sicherheit um eine investive Maßnahme handelt, ist die Finanzierungsproblematik analog wie bei der Anschaffung von Spielgeräten.
Ebenso ist eine Änderung der Bepflanzung der Blumenkübel in Absprache mit ansässigen Geschäftsinhabern unproblematisch. Es sollte nur rechtzeitig ein Abstimmungsgespräch stattfinden, dass die Bestellmenge an Wechselbeetpflanzen entsprechend reduziert werden kann und die neue Art der Bepflanzung besprochen wird. Eine entsprechende Ausschilderung zum Spielplatz Kirchengasse kann durchaus realisiert werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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324,3 kB
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