Mitteilungen und Anfragen - VO/4438/19
Grunddaten
- Betreff:
-
Mitteilungen und Anfragen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungen und Anfragen
- Federführend:
- Hauptverwaltung, Zentrale Steuerung und Digitalisierung (1)
- Bearbeiter:
- Björn Spengler
- Beteiligt:
- Hauptverwaltung, Zentrale Steuerung und Digitalisierung (1)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
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●
(nicht gesetzt)
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Ortsrat St. Ingbert-Mitte
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Anhörung
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24.06.2019
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Beschlussvorschlag
- Alter Friedhof St. Ingbert-Mitte
Der Ortsrat St. Ingbert-Mitte hat in seiner Sitzung am 4. Februar 2019 unter TOP 5 o.g. Thematik beraten und folgenden Beschluss gefasst:
(1) Leichenhalle:
„Der Ortsrat bittet die Verwaltung den Putz an der Außenfassade der Leichenhalle zu erneuern. Darüber hinaus sollen die Wände im Innenbereich renoviert werden.“
(2) Urnenmehrfachgräber:
„Aufgrund der Vielzahl der bereits belegten Urnenmehrfachgräber bittet der Ortsrat die Verwaltung weitere Flächen hierfür bereitzustellen. Für eine bereits beim Ortstermin in Augenschein genommene Fläche sollen die Eigentumsverhältnisse für eine zukünftige Nutzung überprüft werden.“
(3) Geschotterter Weg zur Wasserstelle:
„Der Ortsrat bittet die Verwaltung den im letzten Jahr terrassierten und geschotterten abschüssigen Weg zur Wasserstelle die Geländer noch in der Höhe anzupassen.“
Die Verwaltung teilt hierzu folgendes mit:
(2) Urnenmehrfachgräber:
Die Fachabteilung hat die Eigentumsverhältnisse an der betreffenden ungepflegten Grabstätte überprüft und festgestellt, dass die ehemalige Nutzungsberechtigte mittlerweile selbst verstorben ist und in einer anderen Reihengrabstätte beigesetz wurde. Da diese Grabstätte zusätzlich in einem Sanierungsfeld liegt steht einer Nutzung als mögliches Urnengemeinschaftsgrab nichts im Wege.
(3) Geschotterter Weg zur Wasserstelle:
Die ausstehenden Anpassungsarbeiten an den Geländern sind mittlerweile abgeschlossen.
- Spielplatz in der Elstersteinstraße
OM Becker hat in der Sitzung des Ortsrates St. Ingbert-Mitte am 4. Februar 2019 unter TOP 7 „Mitteilungen und Anfragen“ nachgefragt, ob der Spielplatz in der Elstersteinstraße nochmals „aktiviert“ werden könne.
Die Verwaltung teilt hierzu folgendes mit:
Der Spielplatz in der Elstersteinstraße ist kein öffentlicher Spielplatz, sondern gehört zu den städtischen Wohnhäusern Elstersteinstraße Nr. 55, 57 und 59. Eine mögliche Aufwertung des Spielplatzes durch neue Spielgeräte müsste über die Budgets der Abteilung Gebäudewirtschaft erfolgen und nicht über die Mittel für öffentliche Spielplätze. Allerdings hat die Fachabteilung Gebäudewirtschaft in der Zwischenzeit die vorhandenen Spielgeräte überarbeiten lassen.
- Lastwagenverkehr in der Südstraße
Der Ortsrat St. Ingbert-Mitte hat in seiner Sitzung am 9. Mai 2019 unter TOP 10 o.g. Thematik beraten und folgenden Beschluss gefasst:
„Die Verwaltung wird gebeten, im Bereich der Südstraße sowie der Betzentalstraße das mobile Blitzgerät aufzustellen, um dadurch der Problematik des Lastwagenverkehrs entgegenzuwirken.“
Die Verwaltung teilt hierzu folgendes mit:
Die Befugnis zur Überwachung eines LKW-Durchfahrtsverbotes kann gemäß § 80 Absatz 4 des Saarländischen Polizeigesetzes nicht der Ortspolizeibehörde übertragen werden und obliegt folglich der Vollzugspolizei.
Das Ordnungsamt wird die hiesige Polizeidienststelle im Sinne des Ortsratsbeschlusses informieren.
- Verdreckung von Grünstreifen in der Ensheimer Straße durch Hundekot
Der Ortsrat St. Ingbert-Mitte hat in seiner Sitzung am 9. Mai 2019 unter TOP 12 o.g. Thematik beraten und folgenden Beschluss gefasst:
(1) „Der Ortsrat bittet die Verwaltung Abfallbehälter für Hundekot mit Beutelspendern, wenn möglich mit zusätzlichen Abfallbehältern, an o.g. Örtlichkeit aufzustellen.“
(2) „Die Verwaltung wird gebeten zu überprüfen, ob Verbotsschilder über das Liegenlassen von Hundekot aufgestellt werden können, die bei Missachtung mit einer Geldbuße sanktioniert werden können.“
Die Verwaltung teilt hierzu folgendes mit:
(1) Die Fachabteilung hat 3 Hundekotbeutelspender und entsprechende Mülleimer angeschafft und den Baubetriebshof mit der Montage in der Ensheimer Straße beauftragt.
(2) Eine zusätzliche Beschilderung ist nach Überprüfung durch die Fachabteilung nicht notwendig, da durch Hunde verursachte Hinterlassenschaften auf Verkehrsflächen und in Grünanlagen zu beseitigen sind und nach der Polizeiverordnung der Mittelstadt St. Ingbert eine Ordnungswidrigkeit darstellen (§ 2 Abs. 5), die mit einem Verwarngeld in Höhe von 25 Euro geahndet werden kann.
- Bierbrunnen auf dem Wilhelm-Chandon-Platz
Der Ortsrat St. Ingbert-Mitte hat in seiner Sitzung am 9. Mai 2019 unter TOP 14 o.g. Thematik beraten und folgenden Beschluss gefasst:
„Der Ortsrat bittet die Verwaltung den Brunnen am Ende der Fußgängerzone (Ecke Kaiserstraße / Ludwigstraße) in Betrieb zu nehmen.“
Die Verwaltung teilt hierzu folgendes mit:
Nach Abschluss der erfolgten Sanierung des Brunnens wurde der Stadt die Inbetriebnahme des Brunnens von der neuen Hausverwaltung des ehemaligen C&A-Gebäudes mit dem Hinweis, dass anfallende Stromkosten des Brunnens über die allgemeinen Stromkosten der Hausverwaltung den Mietern in Rechnung gestellt werden müssen, untersagt. Dies ist fachlich korrekt, da der Brunnen über keinen eigenen Stromanschluss bzw. Stromzähler verfügt. Mittlerweile wurde vom Eigentümer die Erlaubnis erteilt einen separaten Stromzähler durch den vorhandenen Hauselektriker zu setzen, um den Brunnen wieder in Betrieb zu nehmen. Die Arbeiten sollen bis Ende KW 25 abgeschlossen und der Brunnen wieder in Betrieb sein.
- Lautstärke der Alarmsirene auf der Stadtbücherei in der Fußgängerzone
Der Ortsrat St. Ingbert-Mitte hat in seiner Sitzung am 9. Mai 2019 unter TOP 15 o.g. Thematik beraten und folgenden Beschluss gefasst:
„Der Ortsrat bittet die Verwaltung die „Test-Intervalle“ zu verkürzen und einen Zeitpunkt auszuwählen, bei dem nicht so viele Personen betroffen sind.“
Die Verwaltung teilt hierzu folgendes mit:
Gemäß § 3 der „Verordnung über die Verwendung und Signalgebung der Sirenen und entsprechender Alarmgeräte“ ist der Zeitpunkt der Durchführung von Sirenenprüfungen landesweit auf samstags um 12.00 Uhr festgelegt.
