Antragsvorlage - AN/2019/083
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung eines Fitnessparcours in Hassel - Sachstand
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführend:
- Wirtschaftsförderung (05)
- Bearbeiter:
- Heike Dettweiler
- Beteiligt:
- Wirtschaftsförderung (05)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
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(nicht gesetzt)
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Ortsrat St. Ingbert-Hassel
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Entscheidung
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14.05.2019
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(nicht gesetzt)
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Werksausschuss
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Entscheidung
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(nicht gesetzt)
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Stadtrat
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Entscheidung
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25.06.2019
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Erläuterung
Verantwortlich für das Projekt und dessen Umsetzung ist der Verein zur Förderung der sozialen und kulturellen Belange in St. Ingbert e.V. Nach ersten Gesprächen mit der für solche Vorhaben fachlich zuständigen städt. Abteilung Umwelt und dem SaarForst Landesbetrieb (Grundstückseigentümer) fand am 27. August 2018 ein gemeinsamer Ortstermin am Fröschenpfuhl mit dem Initiator des Projekts, dem zuständigen Revierförster und Herren OB Hans Wagner (Vorsitzender des Fördervereins), Michael Quiring (Geschäftsführer) sowie Christian Lambert als Leiter der Fachabteilung statt.
Die Abteilung Umwelt wurde am 04. September 2018 vom Oberbürgermeister mit der Umsetzung des Projekts beauftragt. Die Fachabteilung hat bis jetzt etwa 20 Arbeitsstunden für die fachliche Begleitung zur Umsetzung der Maßnahme benötigt, diese werden dem Verein ggf. in Rechnung gestellt. Die fachliche Begleitung beinhaltete die Standortauswahl der Fitnessgeräte zusammen mit dem zuständigen Revierleiter von Saarforst, Unterstützung des Vereins bei der Geräte- und Herstellerauswahl, sowie der Gerätemontage durch eine Fachfirma.
Ebenso wurden mit dem SaarForst Landesbetrieb als Grundstückseigentümer der Standorte die Details des benötigten Gestattungsvertrages geklärt. Der Gestattungsvertrag zwischen dem SaarForst Landesbetrieb als Gestattungsgeber und der Stadt St. Ingbert als Gestattungsnehmer wurde am 19.03.2019 abgeschlossen. Aus diesem Vertrag übernimmt die Stadt die Verkehrssicherungspflicht für die aufgestellten Fitnessgeräte, sowie das Geräteumfeld. Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht sind an den Geräten einmal jährlich eine Hauptuntersuchung (geschätzter Aufwand 3-4 Arbeitsstunden), sowie 1-2 Funktionskontrollen (geschätzter Aufwand etwa 2 Arbeitsstunden) durchzuführen. Das Geräteumfeld ist im Rahmen einer Baumkontrolle zweimal jährlich zu kontrollieren. Bezüglich sich ergebender baumpflegerischer Maßnahmen kann keine verbindliche Voraussage seitens der Fachabteilung gemacht werden. Da die Fitnessgeräte überwiegend aus pulverbeschichtetem Stahl bzw. Edelstahl bestehen, kann in den nächsten Jahren von einem kleinen Reparaturaufwand ausgegangen werden. Bezüglich möglicher Schäden durch Naturereignisse oder Vandalismus kann keine belastbare Aussage getroffen werden. Allerdings sollte aus Sicht der Fachabteilung nicht nur der mögliche Aufwand bezüglich der Verkehrssicherung beachtet werden, sondern auch der Wert der zu übereignenden Fitnessgeräte, die in etwa die Wertigkeit eines mittleren Spielplatzes besitzen und den Naherholungsbereich Fröschenpfuhl deutlich aufwerten. Sollte die Eigentumsübertragung nicht vollzogen werden, sollte der Gestattungsvertrag mit dem SaarForst Landesbetrieb seitens der Stadt St. Ingbert gekündigt werden und der Verein zur Förderung der sozialen und kulturellen Belange in St. Ingbert e.V. als neuer Gestattungsnehmer fungieren. Sollte der SaarForst Landesbetrieb den Verein zur Förderung der sozialen und kulturellen Belange in St. Ingbert e.V. als Gestattungsnehmer nicht akzeptieren, müsste der Fitnessparcours rückgebaut werden.
Im Ergebnis stellen sich daher folgende Alternativen dar:
a) stimmt der Stadtrat der Übereignung der Geräte und dem zukünftigen Betrieb des Parcours durch die Stadt zu, so bleibt die Vertragslage zwischen der Stadt und dem Saarforst Landesbetrieb unverändert
b) stimmt der Stadtrat dem Beschlussvorschlag nicht zu, ist mit dem Verein zur Förderung der sozialen und kulturellen Belange in St. Ingbert e.V. abzuklären, ob dieser bereit wäre, den Parcours selbst zu betreiben und einen Gestattungsvertrag mit dem Saarforst Landesbetrieb abzuschließen. Falls dies der Fall sein sollte, ist mit ihm abzuklären, ob er bereit wäre, den mit der Stadt geschlossenen Vertrag einvernehmlich aufzuheben und einen separaten Vertrag gleichen Inhalts mit dem Verein zur Förderung der sozialen und kulturellen Belange in St. Ingbert e.V. zu schließen. Möglich wäre auch eine dreiseitige Vereinbarung aller Parteien dergestalt, dass der Verein zur Förderung der sozialen und kulturellen Belange in St. Ingbert e.V. an Stelle der Stadt in den Vertrag mit dem Saarforst Landesbetrieb vom 19.03.2019 eintritt.
Im Übrigen wird auf die oben genannten Beratungen verwiesen.
Erfolgt keine Einigung, ist der Vertrag zwischen dem Saarforst Landesbetrieb und der Stadt zu kündigen (Frist nach § 8 Abs. 1 des Vertrages: 6 Monate vor Ablauf des Kalenderjahres, d.h. bis 30.06.2019 zum 31.12.2019, danach erst wieder zum 31.12.2020) oder einvernehmlich aufzuheben. Die bereits installierten Geräte müsste der Verein als Eigentümer auf seine Kosten entfernen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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334,3 kB
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3
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öffentlich
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256 kB
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öffentlich
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105,8 kB
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