Beschlussvorlage - VO/4339/19

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Beratungsfolge

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Erläuterung

Herr Ortsvorsteher Prof. Dr. Meyer hat um Aufnahme des Tagesordnungspunktes gebeten. Er teilt mit, dass sich Herr Manfred Schmelzer, Anwohner der Poststraße, mit Schreiben vom 21. Februar 2019 bei ihm gemeldet und auf die Berichterstattung in den "Saar-News" verwiesen habe. Vor Sitzungsbeginn findet um 17:00 Uhr eine Ortsbegehung statt. Über das Ergebnis des Ortstermins wird der Vorsitzende berichten.

 

 

Die Abteilung Ordnungsaufgaben teilt hierzu folgendes mit:

 

Nach dem Bericht über Ratten im Stadtzentrum von St. Ingbert in o.g. Zeitschrift, wurde die Örtlichkeit von uns kontrolliert.

 

Hierbei wurde festgestellt, dass auf dem gesamten Gebiet des ehem. WVD-Geländes an den verschiedensten Stellen Müll und Unrat liegt. Entsprechende von uns gefertigte Bilder zum Nachweis sind beigefügt. Auf dem Gelände konnte auch tatsächlich Rattenbefall festgestellt werden. Die dort festgestellten Begebenheiten (Gestrüpp/Abfall/Unrat) bieten den Ratten geeigneten Unterschlupf und Lebensräume.

 

Nach der Verordnung über die Rattenbekämpfung sind Eigentümer von Grundstücken zur Rattenbekämpfung verpflichtet. Auch hat der Verpflichtete Umständen entgegenzuwirken, die die Vermehrung von Ratten begünstigt. Insbesondere sind Müllablagerungen zu beseitigen bzw. zu vermeiden.

 

Die Abteilung Ordnungsaufgaben hat die zuständige Abteilung über die Besichtigung sowie die festgestellten Mängel informiert und angewiesen die Grundstücke zu säubern und eine Rattenbekämpfung im Sinne der o.g. Verordnung durchzuführen.

 

 

Die Abteilung Bauverwaltung teilt hierzu folgendes mit:

 

Ende Februar wurde im Magazin „Saar-News St. Ingbert“ über massiven Rattenbefall im Bereich der ehemaligen WVD berichtet. Nachdem die Abteilung Ordnungsaufgaben hiervon Kenntnis erlangt hat, wurde in eigener Zuständigkeit der Sachverhalt ermittelt und tatsächlich Rattenbefall festgestellt. Anschließend wurden die mit der Verwaltung der betroffenen Grundstücke befassten Abteilungen über den Zustand informiert.

 

Dieser ist auf die immer wiederkehrende Vermüllung in diesem Bereich zurückzuführen, die sich aufgrund der örtlichen Gegebenheiten seit einigen Jahren fortsetzt. Leider hat es sich etabliert, dass der Bereich fast permanent von einem bestimmten Personenkreis frequentiert wird, dessen Hinterlassenschaften sich auch kurz nach deren Entfernung wieder an Ort und Stelle befinden und den Ratten eine ideale Lebensgrundlage liefern. In Verbindung mit dem unmittelbar angrenzend verlaufenden Schmelzkanal, tritt ein weiterer Faktor, der die Ansiedlung von Ratten begünstigt, hinzu. Dieser Umstand wird auch bei einer Fortentwicklung des WVD-Geländes zu beachten sein. Neben den überwiegend betroffenen städtischen Grundstücken, bietet auch ein zentral gelegenes, privates Grundstück gute Rückzugsmöglichkeiten für Ratten, sodass ebenso von hier aus für Abhilfe zu sorgen ist.

 

Die Verwaltung prüft derzeit Möglichkeiten, dem Problem dauerhaft entgegenzuwirken. Neben einer kurzfristigen Rattenbekämpfung durch die Auslage von Giftködern durch einen Kammerjäger, müssen auch längerfristig wirksame Maßnahmen in Erwägung gezogen werden. Zum einen müssen auf den städtischen Flächen die Nahrungs- und Rückzugsangebote entfernt werden. Ebenso muss dafür gesorgt werden, dass anschließend eine erneute Vermüllung unterbunden wird. Zum anderen muss auch der zentral im Gelände liegende Hausgarten durch die Eigentümerin entsprechend instandgehalten werden.

Auf den städtischen Flächen wird eine signifikante Reduktion der vorhandenen Vegetation unvermeidbar sein. Eine Prüfung der Durchführbarkeit, gerade im Hinblick auf die Naturschutzgesetze und hier insbesondere hinsichtlich der zeitlichen Beschränkungen, bleibt abzuwarten.

 

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