Beschlussvorlage - VO/4251/19

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Abweichend von den Erläuterungen im Doppelhaushalt 2017/2018 zur

 

 

Neuanschaffung eines Dienstfahrzeuges 1.1.05.01. 6661.782600

 

kann unter Berücksichtigung etwaiger zusätzlicher Förderungen auch ein Elektrofahrzeug beschafft werden.

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Erläuterung

Im Doppelhaushalt 2017/2018 stehen Restmittel in Höhe von 25.000 € zur Neuanschaffung eines Dienstfahrzeuges für die Bereiche Wirtschaftsförderung, Tourismus und Stadtmarketing zur Verfügung. Ausweislich der Erläuterung zum Finanzhaushalt wurde bei der Planung und Genehmigung des Haushaltes von einem Fahrzeug mit Otto-Motor (Benziner) ausgegangen.

 

Mittlerweile hat sich gezeigt, dass ein Elektrofahrzeug wie z. B. der Nissan Leaf (40 kw/h) mit einer Reichweite von rund 260 km und einer 8-jährigen Garantie auf die Batterie für etwa 28.000 € erhältlich ist. Aus diesem Grunde wurde ein Förderantrag aus dem Projekt "Zuwendung aus dem Sondervermögen Energie- und Klimafonds" gestellt.

 

Die sich aus der Gegenüberstellung zu einem Vergleichsfahrzeug ergebenden Mehrkosten werden mit einem Zuschuss von 3.500 € gefördert. Insoweit bliebe die Beschaffung des Fahrzeuges unter Berücksichtigung der zusätzlichen Förderung kostenneutral, so dass für diesen Bereich ebenfalls ein Fahrzeug mit klimaschonenderem Antrieb beschafft werden soll.

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Anlagen

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