Beschlussvorlage - VO/4227/19

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Stadtrat stimmt der Kooperation zwischen der Stadtwerke St. Ingbert GmbH und der Stadtwerke Bliestal GmbH unter Neugründung einer Verwaltungsgesellschaft (GmbH) sowie einer Kooperationsgesellschaft (KG) zu. Der Oberbürgermeister als Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Bäderbesitzgesellschaft St. Ingbert mbH wird beauftragt und ermächtigt, nach Freigabe durch die Kommunalaufsichtsbehörde bzw. Ablauf der in S 118 Abs. 1 KSVG genannten Frist, alle erforderlichen Umsetzungsschritte durchzuführen.

 

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Erläuterung

Die Stadtwerke St. Ingbert GmbH und die Stadtwerke Bliestal GmbH arbeiten bereits seit dem Jahr 2010 zusammen. Grundlage dieser Zusammenarbeit ist die „Erbringung wechselseitiger Dienstleistungen mit dem Ziel in wesentlichen Geschäftsprozessen durch die gemeinsame Nutzung qualifizierten Know-hows Synergiepotential zu generieren.“

Hierzu wurde ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag im Januar 2011 vereinbart, in dem sich beide verpflichten, gegenseitig Arbeitnehmer für Aufgaben zu überlassen.

Grundlage hierzu ist die „Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung von Arbeitnehmern gemäß § 1 Abs. 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)“, welches seit 2018 nur noch die Verleihung über 18 Monate zulässt.

Die bisherigen Aufgabenfelder auf Grundlage des Arbeitsgemeinschaftsvertrages sind:

                      Energiedatenmanagement (EDM)

                      Gemeinsame Software kVASy

                      Shared Service, Kundenwechselprozesse

                      Material- und Leistungseinkauf

                      Netzbetrieb Stromversorgung

                      Zusammenführung der Materiallager mit Materialstandardisierung

                      Geoinformationssystem (GIS-System) Caigos 

                      Aufbau eines Asset-Managements

                      Energiebeschaffung

                      IT-Ausstattung

 

Die gegenseitige Erbringung von Dienstleistungen stößt an Grenzen. Der Mitarbeiter ist arbeitsrechtlich dem Verleiher, fachlich dem Entleiher zugeordnet.

Zum Erhalt der wirtschaftlichen Ziele der Stadtwerke, unter Berücksichtigung der regulatorischen Vorgaben und des zunehmenden Wettbewerbes, wird eine gesellschaftsrechtliche Klammer für die Zusammenarbeit notwendig.

Ein weiteres wichtiges Thema ist die Personalentwicklung in beiden Stadtwerken. Wegen der verhältnismäßig hohen Altersstruktur, insbesondere im technischen Betrieb, scheidet in den nächsten Jahren ein erheblicher Anteil der Mitarbeiter aus. Somit tritt ein Fachkräftemangel auf, der bereits heute nur noch schwer zu decken ist.

 

 

Die Marktanalyse gemäß S 108 Abs. 5 KSVG wurde zur Prüfung und Stellungnahme an Arbeitskammer, IHK und Handwerkskammer gesandt. Zwischenzeitlich haben Arbeitskammer, IHK und Handwerkskammer mitgeteilt, dass keine Bedenken hinsichtlich der KOG-Gründung bestehen.

 

In der Sitzung wird von Herr Hubert Wagner, Geschäftsführer der Stadtwerke St. Ingbert GmbH, und Herr Dr. Jochen Hell, Rechtsanwalt der Firma Dornbach GmbH referiert.

 

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Anlagen

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