Beschlussvorlage - VO/4128/18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Zur Finanzierung der nicht gedeckten Mehrkosten für die Durchführung der Neubaumaßnahme Feuerwehrgerätehaus Rohrbach werden von der Buchungsstelle 5.5.20.03/1442.783200 – Sanierung Verrohrung Rohrbach zwischen der Otto-Toussaint-Straße und Ludwigstraße – Haushaltsreste aus Vorjahren  in Höhe von

 

250.000,00 €

 

umgewidmet und der Buchungsstelle 1.1.11.02/2312.783050 zugeführt.

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Erläuterung

Im Investitionsprogramm 2017/2018 (Maßnahme Nr. 59) sind für den Neubau Feuerwehrgerätehaus Rohrbach Gesamtkosten in Höhe von 2.440.000,00 € ausgewiesen. Die vorgenannten Gesamtkosten basieren auf einer Kostenschätzung aus dem Jahr 2016. Bedingt durch die derzeitigen konjunkturellen Verhältnisse in der Bauwirtschaft hat sich eine Kostensteigerung ergeben. Die geschätzten Kosten in Höhe von 2.440.000,00 € werden sich auf nunmehr 2.690.037,00 € erhöhen. Der städtische Eigenanteil erhöht sich damit von den geplanten 1.540.000,00 € auf 1.790.037,00 € und ist somit in Höhe von 250.037,00 € zu finanzieren.

 

Die Neubaumaßnahme wird über eine 50%ige Bedarfszuweisung des Landes, höchstens jedoch mit 900.000,00 € gefördert. Dem Fördergeber ist nachzuweisen, wie die Maßnahme in ihrer Gesamtheit finanziert ist.

 

Die Kostensteigerung wurde erst nach Erstellung der HU-Bau in ihrer Gesamtheit bekannt, als der Verwaltungsentwurf des Haushaltes 2019/2020 den Gremien bereits zugestellt war, so dass die Deckung der Mehrausgaben zu Lasten eines anderen Produkts erfolgen muss. Es wird daher vorgeschlagen zu beschließen, wie umseits dargestellt.

Bei der Maßnahme 5.5.20.03/1442 - Sanierung Verrohrung Rohrbach zwischen der Otto-Toussaint-Straße und Ludwigstraße - handelt es sich um Haushaltsreste aus Vorjahren, die weder konkret mit Aufträgen hinterlegt noch konkret verplant sind und insofern zur Deckung der Mehrausgaben der Neubaumaßnahme geeignet sind.

 

 

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