Beschlussvorlage - VO/4119/18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasser 2019 wird zugestimmt.

 

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Erläuterung

Es wird Bezug genommen auf den beigefügten Wirtschaftsplanentwurf 2019 des Eigenbetriebes Abwasser.

 

Seit 01.01.2007 wird die Abwasserentsorgung der Stadt St. Ingbert als Eigenbetrieb in Form eines nichtwirtschaftlichen Unternehmens ohne eigene Rechtspersönlichkeit nach den Vorschriften des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) geführt.

 

Dies bedeutet, dass für den Abwasserbetrieb jährlich ein Wirtschaftsplan aufgestellt werden muss. Dieser Wirtschaftsplan besteht aus einem Erfolgs-, Vermögens-, und Finanzplan sowie einem Investitionsplan.

 

Einzelheiten zu den Aufwendungen und Erträgen sind dem beiliegenden Wirtschaftsplan zu entnehmen.

Eine Veränderung der Schmutzwasser- bzw. Niederschlagswassergebühr von derzeit 3,23 €/cbm verbrauchtes und eingeleitetes Frischwasser sowie 0,73 €/qm eingeleitetes Niederschlagswasser ist für das Jahr 2019 nicht vorgesehen.

 

 

 

 

 

 

 

Anlage

Entwurf des Wirtschaftsplanes 2019 des Abwasserbetriebes

 

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Anlagen

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