Beschlussvorlage - VO/3869/18

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Beratungsfolge

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Erläuterung

Der Ortsrat hat diesen Tagesordnungspunkt bereits in seiner Sitzung am 20. August 2018 beraten. Hierbei wurde folgender Beschluss gefasst:

 

„Der Ortsrat bittet die Verwaltung zu prüfen, ob die Halteverbotsschilder in der St.-Barbara-Straße (gegenüber des Caritas Altenzentrums) in einem größeren Abstand – d.h. weiter auseinander – aufgestellt werden können bzw. zu prüfen, ob die Halteverbotszone weiter aus dem Kreuzungsbereich herausgezogen werden kann, so dass die Rechtsabbiegespur in die Kohlenstraße nicht zugeparkt ist.“

 

 

Die Verwaltung teilt hierzu folgendes mit:

 

Die Verwaltung teilt mit, dass im Jahr 2014 vor dem Caritas Altenzentrum in der St.-Barbarastraße folgende Maßnahmen durchgeführt wurden:

 

  1. Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h,
  2. Ausweisung eines Haltverbotbereichs,
  3. Absenkung des Bordsteins im Bereich des Haltverbots. 

 

Für die Verwaltung ist es nicht nachvollziehbar, warum nun am bestehenden Haltverbot etwas geändert werden soll.

 

Das Zuparken der Rechtsabbiegerspur in die Kohlenstraße ist jetzt schon verboten und kann ohne eine weitere Beschilderung vom Ordnungsdienst der Stadt geahndet werden.

 

 

 

Darüber hinaus wird auf die Stellungnahme zur Ortsratssitzung vom 20. August 2018 verwiesen:

 

Hinsichtlich der Parksituation in der St.-Barbara-Straße vor dem Caritas Altenzentrum St. Barbara teilt die Verwaltung mit, dass für die Überquerung der Straße extra ein Halteverbotsbereich eingerichtet wurde. Dieser soll dazu dienen, ein gefahrloses Überqueren der Straße bis auf den Gehweg zu ermöglichen. Weiterhin wurde aus diesem Grund eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h angeordnet.

 

Aufgrund der Anzahl der Fußgänger in diesem Bereich ist gemäß den gesetzlichen Vorschriften eine Anordnung eines Fußgängerüberweges nicht möglich.

 

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Anlagen

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