Beschlussvorlage - VO/4071/18

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Beratungsfolge

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Erläuterung

Es wird auf den unter Tagesordnungspunkt „Zuschussgewährung Fastnachtsumzug“ beigefügten Antrag, Ziffer 4, der CDU-Ortsratsfraktion verwiesen.

 

 

Die Verwaltung teilt hierzu folgendes mit:

 

Die Ortspolizeibehörde hat im fließenden Verkehr lediglich die Befugnis die Geschwindigkeitsüberwachung durchzuführen. Das Blitzgerät darf nicht zur Kontrolle des Einfahrtsverbots in Einbahnstraßen genutzt werden. Die Überprüfung des fließenden Verkehrs in diesem Bereich obliegt der Vollzugspolizei.

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