Beschlussvorlage - VO/4070/18
Grunddaten
- Betreff:
-
Bedienungshinweise an Elektro-Säulen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Stadtentwicklung, Umwelt und Bauen (6)
- Bearbeiter:
- Björn Spengler
- Beteiligt:
- Stadtentwicklung, Umwelt und Bauen (6)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
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●
(nicht gesetzt)
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Ortsrat St. Ingbert-Mitte
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Entscheidung
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08.11.2018
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Erläuterung
Es wird auf den unter Tagesordnungspunkt „Zuschussgewährung Fastnachtsumzug“ beigefügten Antrag, Ziffer 3, der CDU-Ortsratsfraktion verwiesen.
Die Verwaltung teilt hierzu folgendes mit:
Besitzer von E-Autos haben sich beschwert, dass die Ladestationen vor dem Bahnhof von den Mitarbeitern von SAP ganztags blockiert werden.
Diese Beobachtung deckt sich mit unseren Erfahrungen. Im SAP-Parkhaus hat SAP für die Elektroautos der SAP-Mitarbeiter neun Ladepunkte eingerichtet. Insofern ist die Nutzung der öffentlichen Ladesäule am Bahnhof nicht erforderlich. Allerdings ist nicht die Stadt, sondern die Stadtwerke St. Ingbert Eigentümer und Betreiber dieser Ladesäule. Infolgedessen müssen sich die Stadtwerke um eine Lösung kümmern.
Weiter ist die Bedienungsanleitung an den Ladestationen z.T. sehr unverständlich, wie z.B. vor den Stadtwerken und am Rendez-Vous-Platz. Hier soll man sich mit einer
„Card“ identifizieren. Dass damit die EC-Karte gemeint ist, haben viele Benutzer erst nach langem Herumfragen in Erfahrung bringen können.
Hier gilt das gleiche wie oben. Der Eigentümer dieser Ladesäule sind die Stadtwerke St. Ingbert. Diese sind für den Betrieb und damit auch die Ausschilderung inkl. Hinweise zur Bedienung zuständig. Allerdings ist das am Kartenlesegerät vorhandene Signet durch den abgebildeten Magnetstreifen und das Logo deutlich als EC-Card zu identifizieren. Als Dienstleistung wird die Stadt jedoch an der Infotheke eine entsprechende Bedienungsanleitung allerdings auch mit Hinweis auf die Zuständigkeit der Stadtwerke hinterlegen.
An anderen Stationen kann ohne Kartenbenutzung aufgeladen werden, obwohl es in der Anleitung einen Hinweis darauf gibt. Das führt bei vielen Nutzern zu unnötigen Verwirrungen. Wir bitten die Verwaltung die Bedienungshinweise an den E-Säulen dahingehend zu ergänzen und zu vereinheitlichen.
Die Säulen hinter dem Rathaus und am BBZ dienen den jeweiligen Mitarbeitern der öffentlichen Hand (Rathaus, BBZ) und dürfen förderrechtlich aktuell nicht öffentlich zugänglich gemacht werden. Von daher schlagen wir vor, bis nach Ablauf der Fördermittelbindung 2022 auf Bedienungshinweise zu verzichten.
Die baugleichen Ladesäulen am Blau und bei den Stadtwerken können nur mit einer Karte der Stadtwerke freigeschaltet werden.
weiteres Vorgehen:
Das saarländische Wirtschaftsministerium hat den Stadtwerke St. Ingbert zum 1.Mai 2016 das Eigentum und den Betrieb der beiden Ladesäulen Bahnhofsvorplatz und Rendez-Vous-Platz auf den städtischen Grundstücken übertragen. Flächeneigentümer ist die Stadt. Störungen sind den Stadtwerke St. Ingbert anzuzeigen: An den Säulen befindet sich eine Notfallnummer der Stadtwerke. Die Stadtwerke tragen auch die Verkehrssicherungs- und Unterhaltungspflicht. Dies beinhaltet auch eine regelmäßige Sichtkontrolle (umgefahrener Poller Ladesäule Rendez-Vous-Platz).
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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176,2 kB
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