Information - VO/3722/18

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Beratungsfolge

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Erläuterung

Der Ortsrat hat diesen Tagesordnungspunkt bereits in seiner Sitzung am 11. Juni 2018 beraten. Hierbei wurde folgender Beschluss gefasst:

 

  1. „Der Ortsrat bittet die Feuerwehr und das Ordnungsamt die in der Presse bereits angekündigten Kontrollfahrten mit den großen Einsatzfahrzeugen an o.g. Örtlichkeit durchzuführen und die Anwohner auf die Parkverstöße – insbesondere auf den Sperrflächen vor dem Anwesen 14 bis 18 – hinzuweisen.“
  2. „Die Verwaltung wird gebeten, den Ortsrat über das Ergebnis des Anschreibens an den Eigentümer der Mehrfamilienwohnhausanlage (Anwesen 14 bis 18) zu unterrichten.“

 

 

Zu Ziffer 2 teilt die Verwaltung folgendes mit:

 

Der Eigentümer der Immobilie Am Rischbacher Rech 14,16 und 18, der gleichzeitig die Verwaltung durchführt, wurde mit Schreiben vom 1. Juni 2018 über die schwierige Parksituation in der Straße im Bereich der 3 Mehrfamilienwohnhäuser informiert und gebeten ggfls. durch Schaffung von weiteren Stellplätzen auf dem Grundstück Abhilfe zu schaffen.

 

Mit Schreiben vom 24. September 2018 hat die Wohnungsbaugesellschaft geantwortet. Das Schreiben ist im Anhang (anonymisiert) beigefügt.

 

Von Seiten der Unteren Bauaufsichtsbehörde ist ergänzend folgendes auszuführen:

Die mit Baugenehmigung vom 3. Oktober 1963 unter dem Az.:390/63 genehmigte Mehrfamilienwohnanlage mit 96 Wohnungen sowie 33 Garagen und 50 Stellplätzen genießt Bestandsschutz. Da sich die Wohnungsanzahl nicht erhöht hat, ist der Eigentümer nicht verpflichtet weitere Abstellmöglichkeiten zu schaffen. Auf dem Grundstück befinden sich derzeit 42 Garagen und 41 Stellplatze.

Der Eigentümer ist lediglich bereit an die Mieter die Aufforderung zu richten die Garagen zum Abstellen der Kfz zu benutzen. Ein Vorgehen der Verwaltung gegen den Eigentümer ist nicht möglich.

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Anlagen

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