Information - VO/4049/18

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Erläuterung

Herr Ortsvorsteher Prof. Dr. Meyer hat die Aufnahme des Tagesordnungspunktes beantragt. Er teilt mit, dass sich Herr Dr. Horst Altgeld, Anwohner der Rockentalstraße, mit E-Mail vom 11. September 2018 bei ihm gemeldet und die in der Anlage beigefügten Anfragen gestellt habe.

 

 

Die Verwaltung teilt hierzu folgendes mit:

 

zu 1:

Die Verwaltung wird die Parkmarkierungen in dem angegebenen Bereich prüfen und das Ergebnis der Prüfung bekanntgeben.

Vorsorglich teilt die Verwaltung aber schon mit, dass bei der Umsetzung dieses Vorhabens Parkplätze entfallen werden.

 

zu 2:

Die Örtlichkeit wurde durch Mitarbeiter der Abteilung Ordnungsaufgaben besichtigt. Der an Ort und Stelle festgestellte Überwuchs geht von einem Grundstück aus, dass sich in Privateigentum befindet. Der Grundstückseigentümer wurde schriftlich aufgefordert, binnen einer festgesetzten Frist den Überwuchs gemäß den Vorgaben der Polizeiverordnung der Mittelstadt St. Ingbert zu beseitigen.

 

zu 3:

Bei dem in der vom Antragsteller beigefügten Skizze mit -blau- gekennzeichneten Bereich handelt es sich um einen unbefestigten Gehweg auf städt. Fläche, der allenfalls zu befestigen wäre. Ein Flächenankauf wäre somit nicht notwendig. Die Kosten für eine etwaige Befestigung des Gehweges belaufen sich überschlägig auf 12.750,00 € zzgl. MwSt., wobei es sich  um eine investive Maßnahme handeln würde, für die im Hh.jahr 2018 keine Mittel bereit stehen und für die Hh.jahre 2019/2020 seitens der Verwaltung auch nicht eingeplant sind. Sie wären im geg. Falle im Rahmen  der anstehenden Haushaltsberatungen zu Lasten einer anderen Investition zu berücksichtigen. Offenbar wird auf dem Gehweg hin und wieder geparkt, was unabhängig, ob die Fläche befestigt oder unbefestigt ist, unzulässig ist. Zur Verdeutlichung der Situation vor Ort und des Verlaufs der Grundstücksgrenzen dienen  die beigefügten  Anlagen. Im Lageplan ist der unbefestigte Teil des Gehweges mit -gelb- und der asphaltierte Teil mit -hellgau- gekennzeichnet.

 

zu 4:

Die Verwaltung hat den Bereich in der Rockentalstraße geprüft und sieht von der Markierung von Parkplätzen ab.

 

Dies begründet sich wie folgt:

Die Straße ist im betroffenen Bereich ca. 3m breit und für die Befahrung im Gegenverkehr zugelassen. Die nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) notwendigen Fahrbahn- und Gehwegbreiten sind in dem betreffenden Bereich nicht vorhanden.

Reduzieren

Anlagen

Loading...