Beschlussvorlage - VO/3845/18
Grunddaten
- Betreff:
-
Ersatzneubau Kindertagesstätte Herz Jesu Hassel
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kultur, Biosphäre und VHS (4)
- Bearbeiter:
- Karsten Braun
- Beteiligt:
- Kultur, Biosphäre und VHS (4)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
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●
(nicht gesetzt)
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Ausschuss für Kultur, Bildung und Soziales
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Vorberatung
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●
(nicht gesetzt)
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Stadtrat
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Entscheidung
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20.09.2018
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Beschlussvorschlag
- Der Beschluss des Stadtrates vom 27.06.2017 wird aufgehoben.
- Das Ministerium für Bildung und Kultur hat laut Prüfbericht und Prüfvermerk vom 21.03.2018 zuwendungsfähige Baukosten für die Baumaßnahme „Ersatzneubau KiTa Herz Jesu Hassel“ festgestellt. Die Stadt beteiligt sich an diesen Kosten entsprechend der gesetzlichen Vorgaben und freiwillig entsprechend des Stadtratsbeschlusses vom 17.02.2009 mit einem Betrag in Höhe von bis zu 879.787,50 €.
Erläuterung
In der Sitzung des Kultur-, Bildungs- und Sozialausschusses vom 23.05.2017 wurden die Planungen und Kosten für die geplante Maßnahme ausführlich dargestellt. Mit dem in Anlage beigefügten Beschluss des Stadtrates vom 27.06.2017 wurde die Förderung wie folgt festgelegt:
Im März 2018 hat der Träger einen neuen Antrag auf Förderung gestellt. Mit Schreiben vom 24.04.2018 wurde ein neuer Prüfvermerk des Ministeriums für Bildung und Kultur eingereicht.
Aufgrund der neuen Förderrichtlinien können aus Landes- und Bundesmitteln (Wegfall der Förderhöchstbeträge, höhere Anerkennung von Baunebenkosten) bisherige Finanzierungslücken gedeckt werden, so wurden u.a. auch die Kosten für den Einbau eines Aufzuges anerkannt sowie die gesamten Baunebenkosten. Zuschüsse zu nicht gedeckten Baunebenkosten sowie Zuschüsse zu dem nicht finanzierten Anteil Land fallen für die Stadt weg. Insgesamt hat sich aber die Summe der anerkannten Kosten von ursprünglich 2.173.000,00 € auf 2.427.000,00 € erhöht, damit auch die anteiligen Zuschüsse der Stadt.
Trotz Wegfall der Zuschüsse zu nicht gedeckten Nebenkosten und zu dem nicht finanzierten Anteil Land erhöhen sich die Zuwendungen um 44.553,50 € auf 879.787,50 € (davon gesetzlicher Anteil = 576.412,50 € und freiwilliger Anteil = 303.375,00 €).
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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2
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öffentlich
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253,7 kB
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3
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öffentlich
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31,7 kB
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4
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öffentlich
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287,9 kB
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