Beschlussvorlage - VO/3842/18

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Beratungsfolge

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Erläuterung

Mit dem in Anlage beigefügten Schreiben beantragt die Regionalverwaltung St. Ingbert, Bistum Speyer, die anteilige Finanzierung der inzwischen abgeschlossenen Sanierungsmaßnahme „Einfriedung der Kita St. Franziskus“, in diesem Falle als freiwillige Leistung, da der Bewilligungsbescheid des zuständigen Ministeriums widerrufen wurde. 

 

Die gesetzliche Zuwendung zur o.g. Maßnahme (anerkannte Gesamtkosten 12.998,37 €) wurde bereits 2015 beantragt, die Kostenbeteiligung durch die Stadt in Höhe von 2.599,68 € wurde auch schriftlich zugesichert (siehe Anlage 2).

Gemäß § 16 Abs. 2 der Durchführungs-VO SKBBG soll sich die Sitzgemeinde in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit angemessen an den Investitionskosten (Erläuterung § 15 Durchführungs-VO SKBBG) beteiligen; als angemessen gilt in der Regel ein Betrag von 20 v.H. der Investitionskosten.

 

Mit Bescheid vom 30.03.2017 (Anlage 3) wurde der Zuwendungsbescheid des Ministeriums für Bildung und Kultur widerrufen, da die Verwendungsnachweise nicht fristgerecht zur Prüfung eingereicht wurden. Eine Auszahlung seitens des Ministeriums erfolgte nicht.

 

Grundlage für die Auszahlung von Zuschüssen ist der Bewilligungsbescheid des Ministeriums, hier allerdings widerrufen. Die Auszahlung des Zuschusses in Höhe von 2.599,68 €, gerundet 2.600,00 € kann deshalb nur als freiwillige Leistung erfolgen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Mittel stehen im Haushalt nicht bereit.

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Anlagen

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