Beschlussvorlage - VO/3924/18
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderkulisse zur Herrichtung und Umbau der ehemaligen JVA St. Ingbert zu Zwecken der städtischen Musikschule - Fördermittel der EU
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Stadtentwicklung, Umwelt und Bauen (6)
- Bearbeiter:
- Stefan Ruffing
- Beteiligt:
- Stadtentwicklung, Umwelt und Bauen (6)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
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(nicht gesetzt)
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Ausschuss für Baumanagement und Werksausschuss
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Vorberatung
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(nicht gesetzt)
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Stadtrat
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Vorberatung
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20.09.2018
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Beschlussvorschlag
Die Einzelmaßnahme "Herrichtung und Umbau der ehemaligen JVA St. Ingbert zu Zwecken der städtischen Musikschule” ist Teil der städtebaulichen Gesamtmaßnahme "Stadtumbau St. Ingbert" und aus dem erarbeiteten integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept abgeleitet.
Die Mittelstadt St. Ingbert beabsichtigt für die oben genannte Einzelmaßnahme Fördermittel des operationellen Programms "Europäischer Fonds für regionale Entwicklung - EFRE Saarland 2014-2020" einzusetzen. Dazu hat die Mittelstadt St.Ingbert beim Ministerium für Inneres, Bauen und Sport des Saarlandes Mittel in entsprechender Höhe angemeldet bzw. beabsichtigt dies zu tun.
Die Mittelstadt St. Ingbert übernimmt ergänzend zur zwischengeschalteten Stelle, Referat OBB14 im Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Teilaufgaben einer zwischengeschalteten Stelle (ZGS light) und benennt eine Stelle, die für die Projektauswahl verantwortlich ist. Diese Stelle – der Stadtrat der Mittelstadt St.Ingbert – fungiert entsprechend Artikel 7 der Verordnung (EU) Nr. 1301/2013 und Artikel 123 Absatz 6 der Verordnung (EU) Nr. 130372013 als zwischengeschaltete Stelle der EFRE-Verwaltungsbehörde und ist für die Projektauswahl verantwortlich.
Die korrekte Auswahl der oben genannten Einzelmaßnahme für die Förderung mit Fördermitteln des operationellen Programms EFRE Saarland 2014-2020 erfolgt durch den Stadtrat der Mittelstadt St. Ingbert anhand der vom Ministerium für Inneres, Bauen und Sport vorgelegten Projektauswahlkriterien.
Um die Aufgabe als ZGS light wahrnehmen zu können, hat die Mittelstadt St. Ingbert das Abkommen für die Auswahl von Vorhaben der städtebaulichen Gesamtmaßnahme "Stadtumbau St. Ingbert"; hier zunächst: Einzelmaßnahme "Herrichtung und Umbau der ehemaligen JVA St. Ingbert zu Zwecken der städtischen Musikschule” zwischen der Mittelstadt St. Ingbert und dem Ministerium für Inneres, Bauen und Sport sowie die ausgefüllte Tabelle zu den Projektauswahlkriterien beim Ministerium für Inneres und Sport vorgelegt bzw. beabsichtigt, dies zu tun.
2. Beschluss
Gemäß Nr. 4 ff des Abkommens zwischen dem Ministerium für Inneres, Bauen und Sport, Referat OBB14 als zwischengeschaltete EFRE-Verwaltungsbehörde und der Stadt St. Ingbert vom 27. Juli 2018 wird die Herrichtung und Umbau der ehemaligen JVA St. Ingbert zu Zwecken der städtischen Musikschule“ als förderfähige Einzelmaßnahme ausgewählt.
Erläuterung
Die Herrichtung und der Umbau der ehemaligen JVA St. Ingbert zu Zwecken der städtischen Musikschule ist Teil der städtebaulichen Gesamtmaßnahme “Stadtumbau St. Ingbert” und wurde in das Städtebauförderprogramm “Stadtumbau West” aufgenommen, es soll mit Bundes- und Landesmitteln gefördert werden.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit, das Projekt mit EU-Mitteln (EFRE – Europäischer Fond für regionale Entwicklung) ebenso zu fördern, wodurch eine Erhöhung der Gesamtförderquote angestrebt wird, was den Eigenanteil der Stadt St. Ingbert reduziert.
Nach Vorgaben der saarländischen EFRE-Verwaltungsbehörde müssen die genannten Beschlüsse (Wortlaut wurde u. a. vom Ministerium vorgegeben) gefasst werden. Die Beschlüsse sind die Basis für das Abkommen zwischen der Stadt St. Ingbert und dem Ministerium für Inneres, Bauen und Sport als Grundlage für eine mögliche Förderung mit EU-Mitteln für das ausgewählte Projekt.
Die Verwaltung hat mit dem Ministerium bereits verschiedene Einzelabstimmungsgespräche auf der Basis der ermittelten Kosten (HU-Bau) für das Projekt durchgeführt, um die Voraussetzungen für die Antragstellung zu schaffen.
Die notwendigen Beschlüsse sind Teil der Antragsvoraussetzungen, um eine möglichst hohe Förderquote zu erreichen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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839,5 kB
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öffentlich
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561,1 kB
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4
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öffentlich
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274,1 kB
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