Beschlussvorlage - VO/3804/18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Als Termin für die Wahl der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters der Stadt St. Ingbert wird der obersten Kommunalaufsichtsbehörde

 

Sonntag, der 26. Mai 2019

 

vorgeschlagen.

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Erläuterung

Nach § 56 Absatz 1 Satz 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) gelten für die Direktwahl die Vorschriften des Kommunalwahlgesetzes (KWG).

 

Nach § 74 Absatz 2 KWG wird der Wahltag von der obersten Kommunalaufsichtsbehörde im Benehmen mit der betreffenden Kommune festgesetzt. Er muss nach Artikel 63 Absatz 2 der Saarländischen Verfassung ein Sonntag oder ein öffentlicher Ruhetag sein. In § 74 Absatz 3 Satz 1 KWG ist weiterhin bestimmt, dass die Wahl frühestens zwölf und spätestens drei Monate vor Ablauf der Amtszeit stattfinden soll. Nach Satz 2 der Vorschrift ist eine Abweichung von diesem Zeitrahmen bis zu drei Monate zulässig, wenn dadurch die gleichzeitige Durchführung der Wahl mit einer anderen Wahl ermöglicht wird.

 

Aufgrund der Bekanntmachung im Amtsblatt des Saarlandes vom 12. Juli 2018 (Amtsbl. I S. 393) finden die allgemeinen Kommunalwahlen am 26. Mai 2019 statt. Insoweit ist die Möglichkeit eröffnet, die Wahl durch Zusammenlegung mit einer anderen Wahl im Wahlgebiet durchzuführen.

 

Insoweit könnte der Stadtrat der Kommunalaufsichtsbehörde unter Berücksichtigung der Bestimmung des § 74 Abs. 1 KWG als Wahltag den 26. Mai 2019 vorschlagen. Eine etwaige Stichwahl würde gemäß § 74 Absatz 4 KWG zwingend 14 Tage nach der ersten Wahl, also am 9. Juni 2019 stattfinden.

 

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Anlagen

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