Beschlussvorlage - VO/3805/18

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Veröffentlichung des folgenden Ausschreibungstextes wird zugestimmt:

 

"Bei der Stadt St. Ingbert (rd. 37.000 Einwohner) ist nach Ablauf der Amtszeit des derzeitigen Stelleninhabers die Stelle

 

der Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters

 

zum 1. Oktober 2019 neu zu besetzen. Der jetzige Amtsinhaber wird sich für eine Wiederwahl bewerben.

Die Amtszeit dauert gemäß § 31 Abs. 2 in Verbindung mit § 56 Abs. 3 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes bis zum 30. September 2029.

Die Besoldung richtet sich nach der Saarländischen Kommunal­besol­dungs­verord­nung und erfolgt nach Besoldungsgruppe B 4. Eine Höherstufung nach Besoldungs­gruppe B 5 ist gemäß der Verordnung frühestens nach Ablauf von zwei Jahren der Amtszeit durch Beschluss des Stadtrates möglich.

 

Im Falle der Wiederwahl des derzeitigen Amtsinhabers erfolgt die Besoldung nach der Besoldungsgruppe B 5.

Daneben wird eine Aufwandsentschädigung nach der Verordnung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen an hauptamtliche kommunale Wahl­beamte und sonstige Behördenleiter gewährt.

 

Wählbar zur Oberbürgermeisterin/zum Oberbürgermeister ist jede oder jeder Deutsche im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes und jede Unionsbürgerin oder jeder Unionsbürger, die oder der am Tag der Wahl das 25. Lebensjahr vollendet hat, die Wählbarkeit zum Deutschen Bundestag oder zum Europäischen Parlament besitzt und die Gewähr dafür bietet, dass sie oder er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt. Nicht wählbar ist, wer am Tag des Beginns der Amtszeit das 65. Lebensjahr vollendet hat.

 

Die Oberbürgermeisterin/der Oberbürgermeister wird von den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt St. Ingbert am 26. Mai 2019 nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl direkt gewählt.

 

Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat. Erhält keine Bewerberin oder kein Bewerber diese Mehrheit, so findet eine Stichwahl unter den beiden Bewerberinnen oder Bewerbern, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben, statt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los, wer in die Stichwahl kommt. Eine etwa notwendige Stichwahl findet am 9. Juni 2019 statt.

Schriftliche Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen sind bis spätestens 21. März 2019, 18.00 Uhr, an die Stadt St. Ingbert, Am Markt 12, 66386 St. Ingbert, Kennwort „Oberbürgermeisterwahl“, zu richten.

 

Neben der beamtenrechtlich notwendigen schriftlichen Bewerbung ist zur Teilnahme an der Wahl auch die Einreichung eines förmlichen Wahlvorschlages durch eine Partei bzw. Wählergruppe oder als Einzelbewerber/in erforderlich. Der Gemeindewahlleiter fordert öffentlich zur Einreichung von Wahlvorschlägen durch amtliche Bekanntmachung auf. Die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen endet am 21. März 2019, 18.00 Uhr).

 

St. Ingbert, _______

 

Der Gemeindewahlleiter

 

 

 

i. V.

Nadine Müller

Bürgermeisterin

Reduzieren

Erläuterung

Unabhängig vom beschlossenen Wahltermin ist der Text der Stellenausschreibung im Haupt- und Personalausschuss vorzuberaten und im Stadtrat zu beschließen.

 

Die Veröffentlichung soll in der Samstagsausgabe der Saarbrücker Zeitung sowie auf der Internetseite der Stadt St. Ingbert erfolgen.

 

Gemäß § 55 KSVG ist der späteste Termin für die Stellenausschreibung der 26. Februar 2019 (3 Monate vor der Wahl).

Loading...