Beschlussvorlage - VO/3802/18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Gemäß § 4 Absatz 2 des Kommunalwahlgesetzes wird das Gebiet der Stadt St. Ingbert für die am 26. Mai 2019 stattfindenden Kommunalwahlen in folgende Wahlbereiche eingeteilt:

 

Wahlbereich I: Stadtteil St. Ingbert-Mitte

Wahlbereich II: Stadtteil St. Ingbert-Rohrbach

Wahlbereich III: Stadtteil St. Ingbert-Hassel

Wahlbereich IV: Stadtteil St. Ingbert-Oberwürzbach

Wahlbereich V: Stadtteil St. Ingbert-Rentrisch.

 

 

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Erläuterung

Die Landesregierung hat gemäß § 3 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) als Wahl­tag für die Gemeinde- und Stadtratswahlen, Orts-und Bezirksratswahlen, Kreistags­wahlen und die Wahl der Regionalversammlung Sonntag, den 26. Mai 2019, bestimmt.

 

Gemäß § 4 Absatz 2 KWG ist das Wahlgebiet vom Stadtrat für die Aufstellung von Bereichslisten in Wahlbereiche einzuteilen. Die Wahlbereiche sollen einen oder mehrere benachbarte Gemeindeteile (Stadtteile, Ortsteile) umfassen.

 

Wie schon bei den vergangenen Kommunalwahlen schlägt die Verwaltung vor, die Wahlbereiche entsprechend den Stadtteilen (St. Ingbert-Mitte, St. Ingbert-Rohrbach, St. Ingbert-Hassel, St. Ingbert-Oberwürzbach und St. Ingbert-Rentrisch) zu bilden.

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Anlagen

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