Information - VO/3971/18
Grunddaten
- Betreff:
-
Risikoverringerung im Außenbereich - verrohrte und nichtverrohrte Fließgewässer
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Information
- Federführend:
- Stadtentwicklung, Umwelt und Bauen (6)
- Bearbeiter:
- Thomas Schöben
- Beteiligt:
- Eigenbetrieb Abwasser (EBA); Stadtentwicklung, Umwelt und Bauen (6)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
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●
(nicht gesetzt)
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Stadtrat
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Entscheidung
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12.09.2018
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Erläuterung
- Außenbereich
In der freien Landschaft und im Wald tritt die Starkregenproblematik insbesondere bei starken Hanglagen wie beispielsweise in Oberwürzbach auf. Auf Initiative der Fachabteilung wird besonders im Waldbereich zukünftig noch stärker in Wegebaumaßnahmen investiert werden
Hierbei werden die Wegeprofile so überarbeitet, dass das Oberflächenwasser effektiver in die seitlich anschließenden Entwässerungsgräben abgeführt werden kann. In der Regel wird dieses Oberflächenwasser in die Seitenbereiche (Hangbereiche) flächig zur Versickerung geführt. Je nach Wegeführung und Gefälle besitzen diese Entwässerungsgräben aber auch Anschlüsse an die Kanalisation. Überall dort, wo eine Gefahr für die angrenzende Wohnbebauung besteht, wird das Wasser natürlich, soweit möglich, in den Kanal eingeleitet.
Es bedarf zunächst einer Instandsetzung und intensiverer zukünftiger Wartung (Freischneiden) dieses Grabennetzes. Bei besonders steilen Lagen müssen in den Wegekörper noch zusätzlich Querrinnen zur Wasserführung eingefügt werden, die einer möglichen Erosion vorbeugen. Ebenso ist es sinnvoll kleinere Retensionsmulden zu schaffen, wenn es die Geländetopographie erlaubt. Die Querrinnen müssen, um ihre Funktionsfähigkeit zu erhalten nach jedem stärkeren Regenereignis kontrolliert und ggf. gereinigt werden. Bei den Retensionsmulden reicht normalerweise eine einmalige jährliche Maht aus.
Der jährliche finanzielle und personelle Unterhaltungsaufwand im Bereich des Stadtwaldes wird sich dadurch spürbar erhöhen.
- Nicht verrohrte Fließgewässer
Auch im Bereich der nicht verrohrten Fließgewässer muss der Unterhaltungsaufwand deutlich gesteigert werden. Dies beinhaltet einen erhöhten Kontrollaufwand durch mehrfache jährlich Bachbegehungen und einen verstärkten Rückschnitt der Vegetation im Bereich der Bachufer. Im Bedarfsfall kann dies auch im Einzelfall zum Absaugen von Sedimenten speziell vor Bauwerken und Durchlässen führen. Generell wird stärker als bisher darauf zu achten sein, eventuelle Durchflusshemmnisse konsequent zu beseitigen.
Dies trifft insbesondere auch auf die privaten Bachanlieger zu, deren unterschiedliche Nutzung der Bachufer den ungehemmten Durchfluss einschränken. Hierzu zählen Ablagerungen von Gehölzrückschnitten und Grasschnitt im Uferbereich, das Errichten von Überquerungshilfen, das Einengen von möglichen Ausbreitungs-Überflutungsflächen durch die Pflanzung von Sträuchern bzw. Hecken.
Auch hier wird der Unterhaltungsaufwand zukünftig steigen und die Anlieger sind verstärkt in die Pflicht zu nehmen.
- Verrohrte Fließgewässer
Der Abwasserbetrieb hat 2017 die Aufgaben der baulichen Unterhaltung und die Erneuerung von verrohrten Bachläufen übertragen bekommen. In Zusammenarbeit mit der Abteilung Umwelt und Friedhofswesen werden zurzeit Begehungen gefährdeter Bereiche durch ein Ingenieurbüro veranlasst. Als nächster Schritt ist ein Kataster aller Gewässer (verrohrte und nicht verrohrte Gewässer) notwendig um einen Überblick über den Bauzustand, die notwendigen Unterhaltungsarbeiten und den Betrieb zu bekommen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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97,1 kB
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