Information - VO/3963/18

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Beratungsfolge

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Erläuterung

Nach dem Starkregenereignis in der Nacht vom 31.Mai auf den 1.Juni 2018 sind zahlreiche Anrufe oder Mails im Zusammenhang mit dem Starkregenereignis eingegangen.

 

Dies waren zum Teil Hinweise auf verschobene Kanaldeckel, volle bzw. verstopfte Regeneinläufe, Unterspülungen und Ausspülungen an Wegen, Probleme mit der Kanalisation bzw. dem Wasserablauf, bis hin zu Vorwürfen in Richtung der Stadtverwaltung, die Kanäle seien nicht ausreichend groß dimensioniert.

Diese Hinweise bzw. Beschwerden sind entweder direkt bei den zuständigen Fachabteilungen eingegangen oder über die Infozentrale oder den Bürgerbeauftragten dorthin weitergeleitet worden, da sich die Kollegen und Kolleginnen der zuständigen Abteilungen, insbesondere des Eigenbetriebes Abwasser, verständlicherweise wegen notwendiger Kontrollen der baulichen Anlagen im Außendienst befanden.

 

Es folgten Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern nach einer amtlichen Hochwasserbestätigung, die benötigt wurde um beim Neukauf eines Haushaltsgerätes einen Preisnachlass zu erhalten.

 

Nachdem der Ministerrat das Maßnahmenpaket am 06. Juni 2018 beschlossen und über dieses in den Medien berichtet wurde, meldeten sich auch zahlreiche Bürgerinnen und Bürger um sich hierüber zu informieren. Aufgrund zunächst fehlender Informationen dazu mussten die Bürgerinnen und Bürger vertröstet werden.  Nachdem auf der Seite https://www.saarland.de/237008.htm die entsprechenden Informationen abrufbar waren, konnten sich die Bürgerinnen und Bürger dann über diese Seite informieren oder auf deren Wunsch hin wurden die  entsprechenden Antragsformulare auf Sofort-/Finanzhilfe oder die Richtlinie ausgehändigt oder übersandt.

 

Im Wochenspiegel am 20. Juni 2018 wurde auf einer Seite über das Starkregenereignis berichtet und insbesondere allen Helfern für deren unermüdlichen Einsatz gedankt. Daneben wurden die Kontaktdaten des Bürgerbeauftragten als lokalen Ansprechpartner für die Hochwassergeschädigten bekanntgegeben um Schäden zu melden

 

Gemäß der Richtlinie für die Gewährung von Finanzhilfen bei existenzgefährdenden Schäden aufgrund des Wetterereignisses in der Nacht vom 31. Mai auf den 1. Juni 2018 werden u.a. als Zuwendungsvoraussetzung aufgeführt, dass eine existenzbedrohende Notlage vorliegen muss, die im Regelfall dann vorliegt, wenn eine Wohnung bzw. ein Geschäfts- oder Vereinsraum aufgrund des Schadensereignisses im genannten Zeitraum vorübergehend oder dauerhaft unbewohnbar bzw. unbenutzbar ist und eine Beseitigung des Schadens aus eigenen Mitteln des Geschädigten wegen dessen finanzieller Situation nicht möglich ist.

 

Darüber hinaus können nur Schäden berücksichtigt werden, die nach Gegenrechnung von Versicherungsleistungen den Betrag von 5.000 EURO übersteigen. Bei außergewöhnlicher Bedürftigkeit auch Schäden unterhalb dieses Betrages.

 

Diese Zuwendungsvoraussetzungen einzuschätzen bereitete den Geschädigten die größten Schwierigkeiten.

Letztendlich lag es in der Entscheidung der Geschädigten einen Antrag auf Sofort-/Finanzhilfe einzureichen.

 

Anträge auf Sofort-/Finanzhilfen mussten (zunächst) bis spätestens 31.07.2018 gestellt werden.

 

Gemäß der Richtlinie entscheiden die Landkreise bzw. der Stadtverband über die Art und Höhe der Finanzhilfe nach pflichtgemäßem Ermessen. Gleichwohl sollen sie den Geschädigten bei der Antragstellung behilflich sein.

 

Die Anträge konnten auch bei den betroffenen Städten und Gemeinden eingereicht werden, die diese unverzüglich an die Landkreise weiterzuleiten hatten.

 

Bei der Stadt St. Ingbert wurden (bisher) 58 Anträge auf Sofort- und/oder Finanzhilfe abgegeben und an den Saarpfalz-Kreis weitergeleitet.

Mit Schreiben vom 27.07.2018 hat der Saarpfalz-Kreis informiert, dass bereits 38 Anträge auf Soforthilfe bearbeitet und ausgezahlt wurden.

 

Da unter den eingereichten Anträgen auch Anträge auf Sofort-/Finanzhilfe eingereicht wurden, bei denen die betroffenen Bürger nicht aus den vom Land anerkannten Hauptschadensgebiet kommen, hat die Kreisverwaltung beim Ministerium für Finanzen und Europa beantragt, die Hauptschadensgebiete um diese Ortsteile (u.a. Oberwürzbach), zu erweitern.

 

Ebenso hat auch die Verwaltung sich mit Schreiben vom 19.07.2018 an den Minister für Finanzen und Europa gewandt und eine Ausweitung des Schadensgebietes auf Oberwürzbach beantragt.

 

Am 28. August 2018 hat das Ministerium für Finanzen und Europa in einer Pressemitteilung bekanntgegeben, dass zusätzliche Orts- und Stadtteile in die Liste der Schadensgebiete aufgenommen werden, darunter auch die St. Ingberter Ortsteile Hassel, Rentrisch und Oberwürzbach.

Darüber hinaus wurde für alle Schadensmeldungen der bisherigen und der jetzt neu aufgenommenen Schadensgebiete die Antragsfrist auf den 30. September 2018 festgesetzt.

 

Gemäß der Finanzhilferichtlinie sollen sich die Gemeinden und Gemeindeverbände jeweils mit 30% an den Finanzhilfen beteiligen, das Land übernimmt 40% der Finanzhilfe.

 

Dies ergäbe bei Bewilligung aller bisher eingereichten Soforthilfeanträge eine finanzielle Beteiligung der Stadt St. Ingbert in Höhe von 24.300 EURO. Über die Kreisumlage kommen dann anteilig Kosten, die der Saarpfalz-Kreis mit ebenfalls 30% an der Sofort- bzw. Finanzhilfe zu tragen hat, hinzu.

 

Aufgrund der am 28. August 2018 bekanntgegebenen Ausweitung des Schadensgebietes auch auf die Ortsteile Hassel, Rentrisch und Oberwürzbach, sowie der damit beschlossenen Verlängerung der Antragsfrist auf den 30. September 2018, können die finanziellen Auswirkungen derzeit nicht abgeschätzt werden.

 

Über die Gewährung der Sofort-/Finanzhilfeanträge entscheidet der Saarpfalz-Kreis. Dazu ist beim Saarpfalz-Kreis eine Schadenskommission zu bilden, in die auch Vertreter der Stadtverwaltung St. Ingbert bestellt wurden.

 

Ein Vertreter des Saarpfalz-Kreises ist zur Sitzung eingeladen um über das Thema Sofort-/Finanzhilfen und deren Abwicklung zu berichten.

 

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Anlagen

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