Beschlussvorlage - VO/3952/18

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Beratungsfolge

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Erläuterung

Es wird auf den beigefügten Antrag der CDU-Ortsratsfraktion Rohrbach verwiesen.

 

 

Die Verwaltung teilt hierzu Folgendes mit:

 

Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes waren in diesem Jahr insgesamt an 20 heißen Sommertagen am Naherholungsgebiet Glashütter Weiher zur Kontrolle eingesetzt. Während der Maßnahme wurden die Besucher auf die bestehende Polizeiverordnung hingewiesen und dementsprechend sensibilisiert diese dringend einzuhalten. Auch wurde den Besuchern eine Kopie der  PVO ausgehändigt.

Badende Gäste im Glashütter Weiher wurden aufgefordert, diesen unverzüglich zu verlassen. Dieser Aufforderung wurde auch nachgekommen.

 

Des Weiteren wurde auch das Grillverbot dahingehend durchgesetzt, dass die Besucher aufgefordert wurden, das Grillen auf der Wiese einzustellen und nur an der dafür eingerichteten Grillstelle an der Hütte abzuhalten.

 

Auf das bestehende Badeverbot wird an mehreren Stellen des Weihers durch Hinweisschilder aufmerksam gemacht. Diese Schilder wurden in 2016 teilweise erneuert bzw. ergänzt.

 

Zusätzlich zu den o.g. Maßnahmen wurde die Zufahrtstraße auf evtl. Verkehrsverstöße kontrolliert und entsprechend geahndet.

 

Des Weiteren verweise ich auf die bereits zu der letzten Ortsratssitzung abgegebene Stellungnahme.

 

Die Polizeiverordnung wurde in 1992 zum Schutz des Naherholungsgebietes erlassen. Das darin festgelegte Badeverbot beruht auf einer Verpflichtung aus dem Pachtvertrag, weil das Gewässer im Wassereinzugsgebiet II liegt und ein Trinkwassernotreservoir ist. Auch aus versicherungsrechtlichen Gründen wurde das Badeverbot in der PVO aufgeführt.

Eine Änderung der Polizeiverordnung ist nicht vorgesehen.

 

 

 

 

Weitere Mitteilung der Verwaltung:

 

Derzeitige Heckenbepflanzung und der dazugehörige Nutzen

 

Die im Herbst durchgeführte Heckenpflanzung im Uferbereich, sowie die geänderten Pflegeintervalle bezüglich der Mäharbeiten der Wiesenflächen haben aus Sicht der Fachabteilung keine nennenswerte Verbesserung bezüglich des Badeaufkommens am Glashütter Weiher erreicht. Die badewilligen Besucher suchen und finden  nach wie vor einen Zugang zum Wasser und lassen sich auch nicht von einer Uferbepflanzung abhalten. Erschwert durch die langanhaltende Trockenheit war der Grasaufwuchs auf den Wiesenflächen am Grillplatz deutlich schwächer als gewöhnlich. Es muss durch die starke Nutzung der Wiesen als potentielle "Liegewiesen" davon ausgegangen werden, dass ein Pflegewechsel keinen Einfluss auf das Verhalten der Besucher hat.

 

 

Kalkulation mit Finanzierung für die Anbringung von Wasserbausteinen

 

Die Preisanfrage erfolgt für Wasserbausteine in rot, Größe 15-50 cm, Klasse III.

Der Preis beträgt inklusive Fracht 64,74 Euro brutto pro Tonne.

Die Größe der zu belegenden Fläche bei einer Einbautiefe von rund 5 m ins Gewässer

beträgt rund 320 qm.

Die Schichtstärke der verbauten Wasserbausteine beträgt circa 20 cm. 

Das spezifischen Gewicht von Wasserbausteinen beträgt rund 2,4 to je m3, dies entspricht 0,48 to je m2 zu belegende Fläche.

Der Gesamtbedarf ergibt 320 qm x 0,48 to = 153,6 to

Dies ergibt einen Betrag von 154to x 64,74 Euro = 9969,99 Euro, aufgerundet

10.000 Euro Materialkosten.

Sollte der Einbau mittels einer Fremdfirma erfolgen müsste dies bei der vorliegenden Größenordnung im Rahmen einer Ausschreibung erfolgen.

Vorab bleibt zu prüfen, ob eine solche Maßnahme genehmigungspflichtig seitens des LUA ist. Eine Klärung des Sachverhaltes ist bereits mündlich beantragt. Der vereinbarte Ortstermin musste aufgrund einer Erkrankung des betreffenden Mitarbeiters des LUA ausfallen und wird sobald wie möglich nachgeholt.

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Anlagen

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