Beschlussvorlage - VO/3946/18

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Beratungsfolge

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Erläuterung

Zur Klärung der im Schreiben aufgeführten Verbesserungsvorschläge des ADFC wurde der zuständige Geschäftsbereich angeschrieben, der hierzu folgendes mitteilt:

 

Die vom ADFC vorgeschlagene Variante kann von Seiten der Straßenverkehrsbehörde nicht unterstützt werden.

 

Dies begründet sich wie folgt:

 

1. Wie auf dem Bild deutlich sichtbar, handelt es sich bei dem Radweg in Neunkirchen um einen Weg, der nach den Sperrpfosten fortgeführt wird.

 

Dieser Umstand trifft auf den gemeinsamen Rad-/ Gehweg in Rohrbach nicht zu. Der Radweg endet und der Radfahrer muss sich im Weiteren in den Verkehr einordnen und hat keine Vorfahrt.

 

2. Außerdem soll verhindert werden, dass der Radfahrer mit hoher Geschwindigkeit in den Straßenbereich einfährt und es dadurch zu gefährlichen Situationen kommt.

 

3. Weiterhin ist die Unfallgefahr dadurch sehr groß, dass ein Radfahrer an den Sperrpfosten hängen bleibt und sich schwer verletzt.

 

4. Da es sich in Rohrbach um einen gemeinsamen Rad-/ Gehweg handelt, muss auch sichergestellt sein, dass motorisierte Zweiräder diesem Weg fern bleiben, um die Unfallgefahr zu reduzieren.

 

 

Aus den vorgenannten Gründen können aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde keine Sperrpfosten angeordnet werden.

 

Die weiteren vom ADFC aufgeworfenen Verbesserungsvorschläge außerhalb des eigentlichen Radwegs werden in Zusammenarbeit mit dem Radfahrbeauftragten der Stadt St. Ingbert in den nächsten Monaten geprüft.

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Anlagen

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