Beschlussvorlage - VO/3873/18
Grunddaten
- Betreff:
-
Fußgängerüberquerungen im Bereich der Einmündung der Blieskasteler Straße in die Oststraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Stadtentwicklung, Umwelt und Bauen (6)
- Bearbeiter:
- Björn Spengler
- Beteiligt:
- Stadtentwicklung, Umwelt und Bauen (6)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
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●
(nicht gesetzt)
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Ortsrat St. Ingbert-Mitte
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Entscheidung
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20.08.2018
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Erläuterung
In der Ortsratssitzung vom 14. Mai 2018 wurde diese Angelegenheit auf Antrag der SPD-Ortsratsfraktion bereits beraten und in die nächste Sitzung vertagt.
Seitens der Verwaltung wurde zugesagt, die verkehrstechnischen Untersuchungen zur nächsten Ortsratssitzung vorzulegen.
Die Verwaltung teilt hierzu Folgendes mit:
Da während den Ferien keine Verkehrszählung durchgeführt werden darf, bzw. diese nicht repräsentativ wäre, wurde am 08.08.2018 in der Zeit von 7 Uhr bis 18 Uhr eine Verkehrszählung im Bereich der Einmündung Blieskasteler Straße in die Oststraße durch die Verwaltung durchgeführt.
Diese ergab folgendes Ergebnis:
- Verkehrsteilnehmer, als Rechtsabbieger von der Blieskasteler Straße in Oststraße: insgesamt 2.816 Fahrzeuge,
- Verkehrsteilnehmer als Linksabbieger von der Blieskasteler Straße in die Oststraße: insgesamt 462 Fahrzeuge,
- Verkehrsteilnehmer als Linksabbieger von der Oststraße in die Blieskasteler Straße: insgesamt 2359 Fahrzeuge,
- Verkehrsteilnehmer als Rechtsabbieger von der Oststraße in die Blieskasteler Straße: insgesamt 549 Fahrzeuge,
- Fußgänger, die die Blieskasteler Straße in diesem Zeitraum gequert haben: insgesamt 8 Fußgänger
Wie die Verkehrszählung zeigt, wurde die Blieskasteler Straße in o.g. Zeitraum lediglich von 8 Fußgängern gequert. Ferner waren es in diesem Zeitraum aber 462 Fahrzeuge die als Linksabbieger von der Blieskasteler Straße in die Oststraße eingebogen sind. Aus diesem Grund stellt sich die Frage, ob aufgrund der Verkehrszählung eine Änderung der Straßenführung durchzuführen ist.
Die Verwaltung sieht aufgrund der Ergebnisse der Verkehrszählung keine Notwendigkeit an der Verkehrsführung zum jetzigen Zeitpunkt etwas zu verändern, vor allem vor dem Hintergrund, dass bei einer eventuellen weiteren Erschließung des Sehn Geländes die Notwendigkeit eines Kreisverkehrsplatzes geprüft werden muss.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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499,2 kB
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2
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öffentlich
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456,8 kB
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