Beschlussvorlage - VO/3626/18/2

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Basierend auf dem Entwurfsansatz "Neuorganisation" des städtebaulichen Ideenpapiers des Planungsbüros MESS aus Kaiserslautern ist die städtebauliche Neuordnung des Bereiches Kohlenstraße / Ludwigstraße zu verfolgen.

Beim Ministerium für Inneres, Sport und Bauen ist die grundsätzliche Zustimmung zur Aufnahme des Projektes in das Städtebauförderprogramm "Stadtumbau" einzuholen.

Der städtebauliche Entwurf ist Grundlage für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 509.01 "Umfeld Kapellenstraße".

 

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Erläuterung

Im Umfeld der Kapellenstraße zwischen Ludwigstraße und Theodor-Heuss-Platz sowie Kohlenstraße und der Straße Maxplatz bestehen städtebauliche Missstände und Bestrebungen der Neuordnung sowie der Veränderung, die die Aufstellung eines Bebauungsplanes erfordern.

 

Da die Erarbeitung nötiger Grundlagen für einen dem Bebauungsplan vorgeschalteten Gestaltungsplan für den nördlichen Bereich aufgrund diverser Faktoren noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird, sah die Stadtverwaltung die Notwendigkeit, die Bauleitplanung des nördlichen Bereichs von der des südlichen Bereichs zu entkoppeln und zwei separate Bebauungspläne aufzustellen. Die Ergebnisse des Gestaltungsplans sollen dann im Bauleitplan für den nördlichen Bereich ihre Festsetzung finden.

 

Das Büro MESS aus Kaiserslautern ist mit der Erstellung eines solchen städtebaulichen Entwurfes beauftragt worden. Die erarbeiteten Entwurfsskizzen werden zur Beratung vorgelegt.

Die Skizzen zeigen dabei Möglichkeiten von geringen Veränderungen im Bestand (Entwürfe "De-Urbanisieren", "Inszenieren" und "Re-Urbanisieren) bis zu einem Entwurf mit weitgreifenden städtebaulichen Umbaumaßnahmen (Entwurf "Neuorganisieren") auf.

 

Im Rahmen der Studie sind grundsätzlich zwei aktuelle Planungen zu berücksichtigen:

 

  1. Ludwigstraße: Verbreiterung der Kohlenstraße von zwei auf drei Fahrstreifen. Diese Planung wird als gesetzt betrachtet und dargestellt.

 

  1. Josefstaler Straße: Anlegen einer Rechtsabbiegerspur von der Josefstaler Straße in die Kohlenstraße. Hierzu müsste aufgrund von gesetzlichen Vorgaben zur Länge einer Abbiegespur das Gebäude Josefstaler Straße 3 abgerissen werden. Diese Überlegungen werden in der Studie optional berücksichtigt.

 

In der Vergangenheit gab es bereits Überlegungen zur Errichtung eines Kreisverkehrs. Diese Variante wird im Rahmen der Studie ebenfalls dargestellt und bewertet.

 

Im Zuge der Straßenplanung in diesem Bereich spielte die Stadtstruktur bisher eine untergeordnete Rolle und wurde in der Vergangenheit unter Maßgabe von Radien und technischen Vorschriften geschliffen.

Das Resultat ist eine aus verkehrstechnischer Sicht optimierte Straßenführung, die von mehreren schlecht nutzbaren Restflächen flankiert wird. Diese Restflächen gehen den klassischen Weg: Wo es der Zuschnitt zulässt wird geparkt, der Rest ist begrünt. Eine nachhaltige Funktion für die Stadt und deren Bewohner erfüllen diese Flächen nicht. Die Analyse hat gezeigt, dass die Flächen theoretisch bebaubar sind, die Lage ist allerdings schwierig. Hier sind gute architektonische Lösungen im Detail gefragt.

-         Skizze "De-Urbanisieren": die „klassische“ Nutzungen des Parkens akzeptieren, aber optisch besser ins Stadtbild integrieren

-          Skizze "Inszenieren": Die Verkehrsanlage inszenieren und zu einem besonderen Ort machen, der auch Funktion für Anwohner hat

-          Skizze "Re-Urbanisieren": Die Flächen bebauen und den Stadtraum im Rahmen der Möglichkeiten reparieren

-          Entwurf "Neuorganisieren": Durch eine Verlegung der Kohlenstraße werden aus den ungünstig geschnittenen Restflächen größere, gut nutzbare Einheiten. Diese Lösung ist aufwändig und greift zudem auch in die Umgebung außerhalb des Plangebietes ein. Mit diesen umfangreichen Umbaumaßnahmen könnte die Innenstadt St. Ingberts langfristig aufgewertet werden.

Die Skizzen "De-Urbanisieren", "Inszenieren" und "Re-Urbanisieren" veranschaulichen geringfügige Veränderungen im Bestand, die maximal zu einer Reparatur des Stadtbildes führen. Eine städtebauliche Neuordnung stellen diese Skizzen jedoch nicht dar.

Die Stadtverwaltung empfiehlt daher die städtebauliche Entwurfsskizze "Neuorganisieren", die umfangreiche Änderungen vorsieht, die wiederum aus städtebaulicher Sicht zu einer erheblichen Attraktivierung dieses innerstädtischen Bereiches führen würde. Auf dieser Grundlage sollen künftig entsprechende planungsrechtliche Festsetzungen im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 509.01 "Umfeld Kapellenstraße" (Teil Nord) getroffen werden.

 

Vertreter des Büro MESS stellen die städtebaulichen Ideen im Ausschuss vor und stehen für Rückfragen zur Verfügung.

 

Der vorstehende Ausschuss hat die Angelegenheit in seiner o.g. Sitzung vor einer Entscheidung des Stadtrates an den Ortsrat St. Ingbert-Mitte verwiesen. Dieser hat in seiner o. g. Sitzung einen vom Beschlussvorschlag abweichenden Beschluss gefasst (Anlage).

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

Hängt von der Beschlusslage und möglichen Fördermitteln ab

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Anlagen

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