Beschlussvorlage - VO/3628/18/2

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Gemäß § 17 Abs. 1 BauGB wird für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 509 "Umfeld Kapellenstraße" die vom Stadtrat in seiner Sitzung vom 07. Juli 2016 erlassene Satzung zur Veränderungssperre (siehe Anlage) um ein Jahr verlängert.

 

Die Verlängerung der Veränderungssperre tritt an dem Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt nach Ablauf eines Jahres, vom Tag der Bekanntmachung, außer Kraft.

 

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Erläuterung

Gemäß § 14 BauGB ist es nach dem Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes möglich, zur Sicherung der Planung für den künftigen Planbereich eine Veränderungssperre zu erlassen. Von dieser Regelung wurde mit Stadtratsbeschluss vom 07. Juli 2016 im vorliegenden Fall Gebrauch gemacht. Dadurch können Bauvorhaben zurückgestellt werden, wenn zu befürchten ist, dass die Durchführung der Planung durch das Vorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde.

 

Die Bauleitplanung ist in Arbeit. Die Veränderungssperre wird mit Abschluss der Bauleitplanung (Satzungsbeschluss) außer Kraft treten.

 

Vorstehender Ausschuss hat dem Beschlussvorschlag einstimmig zugestimmt. Der Ortsrat St. Ingbert-Mitte hat in seiner o. g. Sitzung ebenfalls dem Beschlussvorschlag einstimmig zugestimmt.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

keine

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Anlagen

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