Beschlussvorlage - VO/3657/18/1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Zur Sicherstellung der Öffnungszeiten und zur Durchführung von pädagogischen Angeboten im Jugendzentrum St. Ingbert sollen zukünftig die im Haushalt eingestellten Mittel in Höhe von monatlich derzeit 230,00 € auch für die Vergütung von Honorarkräften verwendet werden können (begrenzt auf einen Zeitraum von 3 Monaten), sofern die Stelle nicht mit einer/ einem Bundesfreiwilligendienstleistende/n besetzt werden kann.

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Erläuterung

Wie im letzten Ausschuss mitgeteilt wurde, konnte die Bundesfreiwilligendienststelle aufgrund fehlender Bewerber im Jugendzentrum St. Ingbert ab dem 01.04.2018 nicht besetzt werden. Der Dachverband der Saarländischen Jugendzentren juz-united rechnet damit, dass dies zukünftig kein Einzelfall bleibt. Er weist daraufhin, dass sich immer weniger Jugendliche und junge Erwachsene für den Dienst als Bundesfreiwilligendienstleistende entscheiden.

Einerseits haben junge Menschen aufgrund der Schul- und Studienreform immer weniger Zeit sich ehrenamtlich in Vereinen und Jugendzentren zu engagieren, andererseits hat die derzeit gute Konjunktur am Arbeitsmarkt zur Folge, dass junge Menschen gute Chancen haben ihren Wunschausbildungs- oder Wunschstudienplatz ohne Wartezeiten zu bekommen. Oder sie beenden ihren Dienst vorzeitig, da sie einen Ausbildungs-, Studien- oder Arbeitsplatz gefunden haben.

Dies hat dazu geführt, dass der Paritätische Wohlfahrtsverband, der die Ausbildung der Bundesfreiwilligendienstleistenden durchführt, nicht mehr genügend Bewerber für die vorhandenen Bundesfreiwilligenstellen findet. Dadurch entstehen Vakanz-Zeiten in denen die Bundesfreiwilligendienststellen nicht besetzt sind. Offene Jugendarbeit kann aber nur dann erfolgreich angeboten werden, wenn sichergestellt ist, dass die Öffnungszeiten und die Durchführung der Angebote dauerhaft gewährleistet sind.

 

Um in den oben beschriebenen Situationen flexibel reagieren zu können, ist es aus Sicht des Jugendbüros wünschenswert, einen entsprechenden Vorratsbeschluss zu fassen um somit die Öffnungszeiten im Jugendzentrum während einer Vakanz bei der Neubesetzung der Bundesfreiwilligendienststelle von maximal drei Monaten durch die Bezuschussung von Honorarkräften sicher zu stellen.

 

Die monatlichen Kosten um an drei Tagen den Betrieb und die pädagogischen Angebote des Jugendzentrums aufrecht erhalten zu können, belaufen sich auf 460,00 €. Die Hälfte der anfallenden Kosten werden vom Saarpfalz – Kreis übernommen.

 

Vorstehender Ausschuss hat sich mehrheitlich mit 8 Stimmen dagegen, 6 Stimmen dafür und 1 Enthaltung gegen den vorstehenden Beschlussvorschlag ausgesprochen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Gegenüberstellung der Kosten / Monat

Bundesfreiwilligenstelle - Honorarkräfte im JUZ St. Ingbert

 

Bufdi

Honorarkräfte

 

Taschengeld

383,00 €

460,00 €

 

Sozialleistungen

149,00 €

 

 

Fortbildungspauschale

150,00 €

 

 

Zwischensumme

682,00 €

 

 

Zuschuss Bundesamt

250,00 €

 

 

50 % Zuschuss Kreis

216,00 €

230.00 €

 

Kosten Stadt

216,00 €

230,00 €

 

Die Mittel für die anteilige Finanzierung der Bundesfreiwilligenstelle sind im Haushalt 2018 eingestellt und wurden auch für den Haushaltsplanentwurf 2019/2020 von der Produktverantwortlichen angemeldet. Die zusätzlichen anteiligen Kosten in Höhe von bis zu 42 € (14 € pro Monat) für eine Honorarkraft sind im Haushalt 2018 nicht eingestellt, können aber über Mittel aus dem Teilhaushalt 04, Produkt 3.6.40.01.531800, gedeckt werden.

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