Beschlussvorlage - VO/3622/18/1
Grunddaten
- Betreff:
-
Baulandkataster der Mittelstadt St. Ingbert
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Stadtentwicklung, Umwelt und Bauen (6)
- Bearbeiter:
- Thomas Schöben
- Beteiligt:
- Stadtentwicklung, Umwelt und Bauen (6)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
---|---|---|---|---|
●
(nicht gesetzt)
|
|
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Werksausschuss
|
Vorberatung
|
|
●
(nicht gesetzt)
|
|
Stadtrat
|
Entscheidung
|
|
|
21.06.2018
|
Erläuterung
Die Zusammenstellung sofort bebaubarer Grundstücke soll demnach Bauwilligen, Architekten und Maklern als Information dienen und wird für das gesamte Stadtgebiet inklusive aller Stadtteile erstellt.
Den Gemeinden wird mit § 200 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) die Möglichkeit eröffnet, durch die Erfassung von Baulücken in einem Kataster die vorhandenen Potenziale für Wohnbauflächen zu mobilisieren und zu nutzen. Mithilfe eines Baulandkatasters kann im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung mit der Ressource "Boden" verantwortungsvoll und sparsam umgegangen sowie vor dem Hintergrund des demografischen Wandels stärker das städtebauliche Leitbild "Innen- vor Außenentwicklung" in St. Ingbert forciert werden.
Hierbei ist vor allen Dingen hervorzuheben, dass durch eine Bebauung von Baulücken die Ausweisung neuer Baugebiete am Stadtrand reduziert werden kann, da anstelle dessen verstärkt innerstädtische Bauflächen bebaut werden. Auch kann die vorhandene Infrastruktur besser ausgenutzt und die Versiegelung von zusammenhängenden Freiflächen reduziert werden.
In einem Baulandkataster werden unbebaute Grundstücke (Baulücken) aufgenommen, die aus öffentlich-rechtlicher Sicht sofort oder in absehbarer Zeit bebaubar sein könnten. Als Baulücken werden unbebaute Grundstücke innerhalb des Siedlungskörpers erfasst, die aufgrund ihrer Größe und ihres Zuschnitts für eine Wohnbebauung prinzipiell geeignet sind.
Um ein Kataster veröffentlichen zu können, muss mit einer öffentlichen Bekanntmachung darauf hingewiesen werden, dass ein Baulandkataster erstellt und veröffentlicht werden soll. Die betroffenen Eigentümer können der Veröffentlichung ihrer Grundstücke widersprechen.
Nach Zusammenstellung aller Daten wird das Baulandkataster auf der Homepage der Stadt veröffentlicht bzw. im Geschäftsbereich einzusehen sein.
Vorstehender Ausschuss hat dem Beschlussvorschlag einstimmig zugestimmt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
öffentlich
|
24,1 kB
|
