Beschlussvorlage - VO/3754/18
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl einer/eines 1. ehrenamtlichen Beigeordneten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hauptverwaltung, Zentrale Steuerung und Digitalisierung (1)
- Bearbeiter:
- Thomas Schöben
- Beteiligt:
- Hauptverwaltung, Zentrale Steuerung und Digitalisierung (1)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
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●
(nicht gesetzt)
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Stadtrat
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Entscheidung
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21.06.2018
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Erläuterung
In seiner konstituierenden Sitzung hat der Stadtrat am 10.07.2014 beschlossen, dass die Stadt St. Ingbert vier ehrenamtliche Beigeordnete hat. Zu ehrenamtlichen Beigeordneten wurden gewählt:
1. ehrenamtlicher Beigeordneter
Herr Pascal Rambaud, CDU
2. ehrenamtlicher Beigeordneter
Herr Albrecht Hauck, FAMILIE
3. ehrenamtlicher Beigeordneter
Herr Adam Schmitt, GRÜNE
4. ehrenamtlicher Beigeordneter
Herr Markus Hauck, CDU
Aufgrund der Mandatsniederlegung des 1. Beigeordneten Pascal Rambaud mit Wirkung zum 11. Mai 2018 ist die Stelle dessen Stelle vakant. Nach den Bestimmungen des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes ändert sich aufgrund des Ausscheidens eines Beigeordneten nicht die vom Stadtrat festgelegte Reihenfolge der Beigeordneten (Anm. 1 zu § 66 KSVG Lehne/Weirich).
Nach § 63 Abs. 1 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) wird der Oberbürgermeister im Falle seiner Verhinderung durch Beigeordnete in der vom Stadtrat festgesetzten Reihenfolge vertreten. Die ehrenamtlichen Beigeordneten werden nach § 65 Abs. 1 KSVG aus der Mitte des Stadtrates gewählt. Bei der Wahl ist die Reihenfolge der Beigeordneten festzulegen.
Nach § 46 Abs. 1 KSVG wird die Wahl durch geheime Abstimmung vorgenommen und nach Abs. 2 ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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26,3 kB
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