Beschlussvorlage - VO/3721/18

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Beratungsfolge

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Erläuterung

Die FAMILIEN-Partei des Ortsrates St. Ingbert-Mitte hat um Aufnahme des Tagesordnungspunktes gebeten. Es wird auf den in der Anlage beigefügten Antrag verwiesen.

 

 

Die Verwaltung teilt hierzu Folgendes mit:

 

Bezüglich des Sachstandes beim Wasserspielplatz in der Gustav-Clauss-Anlage ist folgendes zu berichten. Nachdem der Stadtrat die Anmeldung zum Förderprogramm Zukunft Stadtgrün beschlossen hat und diese erfolgt ist wurde vom Fördergeber mitgeteilt, dass entgegen früherer Aussagen die einfache Projektbeschreibung für die Beantragung und Gewährung von Fördermitteln nicht ausreichend ist, sondern ein ISEK (integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept) zu erstellen ist. Für die Beauftragung eines ISEK sind drei gültige Angebote entsprechender Planungsbüros einzuholen. Bis zum jetzigen Zeitpunkt haben die erforderlichen Fachgespräche und Ortstermine mit den Planungsbüros für die Erstellung der Angebote stattgefunden. Nach Eingang, Prüfung und Bewertung der Angebote ist eine Vergabe zur Erstellung des ISEK im entsprechenden Fachausschuss unmittelbar nach der Sommerpause geplant. Anschließend erfolgt die konkrete Erstellung und Umsetzung des ISEK durch das beauftragte Fachbüro.

 

Nach Erstellung des ISEK ist aufgrund der derzeit gültigen Städtebauförderrichtlinien des Saarlandes eine Entscheidung der Fachgremien für das ISEK in seiner Gesamtheit durch die Fachgremien zu beschließen. Jede der darin aufgeführten Einzelmaßnahmen wird Gegenstand eines eigenen Förderantrages, über den der Zuschussgeber entscheiden wird. Erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides ist konkretisiert, in welchem Umfang und mit welchen Finanzmitteln die jeweilige Einzelmaßnahme gefördert wird.

 

Dieses Verfahren kann für eine Einzelmaßnahme beschleunigt werden, wenn beim Zuschussgeber eine Ausnahme vom Verbot des sog. vorzeitigen Maßnahmenbeginns für die Durchführung einer Einzelmaßnahme beantragt wird. Sobald diese Zustimmung vorliegt, kann mit der Umsetzung begonnen werden, ein Anspruch auf Förderung der Einzelmaßnahme besteht aber grundsätzlich nicht. Das beschriebene Verfahren basiert auf den derzeit geltenden Städtebauförderrichtlinien des Saarlandes, die sich einer Einflussnahme seitens der Verwaltung entziehen.

 

Erst nach Abschluss des beschriebenen Verfahrens seitens des Fördergebers kann es mit der Planung, Ausschreibung und Umsetzung von Einzelbausteinen wie zum Beispiel des Wasserspielplatzes weitergehen.

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Anlagen

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