Beschlussvorlage - VO/3603/18

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Beratungsfolge

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Erläuterung

In der Sitzung vom 14. Mai 2018 wurde vor Eintritt in die Tagesordnung dieser Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung abgesetzt. Der Ortsrat hat einstimmig die Beratung für die heutige Sitzung beschlossen.

 

Die Vorbereitungen der Verwaltung zur Erstellung des Doppelhaushaltes 2019/2020 haben begonnen.

 

  1. Zeitplan für die Verabschiedung, Stand: 24.04.2018

 

 

 

 

Termine

OB, GB 2

Grundsätzliche Festlegungen

erledigt

 

01/18

 

GB 2

Mittelübertragungen nach 2018

Tagesgeschäft, nach Bedarf

 

Anfang 03/2018

GB 2

Planung lfd. Ansätze, Investitionsplanung

im Gange

ab 01/18

 

GB 2, Herr Rebmann

Betreuung Ortsräte

Beschluss Prioritäten

ab 01/18

 

 

OR-Budgets

aus Entwurf, Pflege

 

 

GB 2

Fertigstellung Entwurf intern

 

 

27.07.18

 

Zustellung Entwurf an SR, OV

Vorgabe Verwaltungsführung

 

20.08.18

 

Beratung Fachausschüsse

siehe Sitzungsplanung

 

ab 27.09.18

 

Beratung Entwurf in den Ortsräten

Beschlüsse Ortsräte über Entwurf, noch nicht terminiert

 

 

 

Vorstellung Entwurf

Sitzung FiWiBiA

 

27.09.18

 

Beratung Entwurf

Fachausschüsse

 

25.10.18 bis 08.11.18

 

Vorberatung Entwurf für SR

Sitzung FiWiBiA

 

15.11.18

 

Endgültige Fassung

Verabschiedung SR

 

29.11.18

 

 

  1. Informationen zu den Investitionen

Die Kommunalaufsichtsbehörde hat anlässlich der Genehmigung des Doppelhaushaltes 2017/2018 darauf hingewiesen, dass im Jahr 2019 ein Großteil des genehmigungsfähigen Kreditrahmens durch Verpflichtungsermächtigungen gebunden ist; einige weitere Maßnahmen sind auf Grund von Beschlüssen des Stadtrates zu veranschlagen. Somit bleibt in 2019 und 2020, außer für sonderkreditfähige Maßnahmen, nur ein geringer finanzieller Spielraum für Investitionen.

 

Die Voraussetzung für die Veranschlagung von Investitionen sind in der KommHVO geregelt (nachstehend auszugsweise abgedruckt), insbesondere das Vorliegen qualifizierter Kostenschätzungen und eines Bauzeitenplans.

 

"…Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen für Baumaßnahmen dürfen erst veranschlagt werden, wenn Pläne, Kostenberechnungen und Erläuterungen vorliegen, aus denen die Art der Ausführung, die Kosten der Maßnahme, des Grunderwerbs und der Einrichtung sowie die voraussichtlichen Jahresraten unter Angabe der Kostenbeteiligung Dritter und ein Bauzeitplan im Einzelnen ersichtlich sind. Den Unterlagen ist eine Schätzung der nach Fertigstellung der Maßnahme entstehenden jährlichen Haushaltsbelastungen beizufügen…"

 

Der Geschäftsbereich Finanzen ist beauftragt, die Einhaltung dieser Bestimmungen bei den Haushaltsberatungen zu überwachen.

 

Unter Beachtung dieser Bestimmungen wird der Ortsrat gebeten, seine Prioritäten für den Doppelhaushalt 2019/2020, insbesondere für die Investitionen, festzulegen.

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Anlagen

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