Beschlussvorlage - VO/3603/18
Grunddaten
- Betreff:
-
Doppelhaushalt 2019/2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen (2)
- Bearbeiter:
- Björn Spengler
- Beteiligt:
- Finanzen (2)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
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●
(nicht gesetzt)
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Ortsrat St. Ingbert-Mitte
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Entscheidung
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11.06.2018
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Erläuterung
In der Sitzung vom 14. Mai 2018 wurde vor Eintritt in die Tagesordnung dieser Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung abgesetzt. Der Ortsrat hat einstimmig die Beratung für die heutige Sitzung beschlossen.
Die Vorbereitungen der Verwaltung zur Erstellung des Doppelhaushaltes 2019/2020 haben begonnen.
- Zeitplan für die Verabschiedung, Stand: 24.04.2018
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| Termine |
OB, GB 2 | Grundsätzliche Festlegungen | erledigt |
| 01/18
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GB 2 | Mittelübertragungen nach 2018 | Tagesgeschäft, nach Bedarf |
| Anfang 03/2018 |
GB 2 | Planung lfd. Ansätze, Investitionsplanung | im Gange | ab 01/18 |
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GB 2, Herr Rebmann | Betreuung Ortsräte | Beschluss Prioritäten | ab 01/18 |
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| OR-Budgets | aus Entwurf, Pflege |
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GB 2 | Fertigstellung Entwurf intern |
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| 27.07.18 |
| Zustellung Entwurf an SR, OV | Vorgabe Verwaltungsführung |
| 20.08.18 |
| Beratung Fachausschüsse | siehe Sitzungsplanung |
| ab 27.09.18 |
| Beratung Entwurf in den Ortsräten | Beschlüsse Ortsräte über Entwurf, noch nicht terminiert |
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| Vorstellung Entwurf | Sitzung FiWiBiA |
| 27.09.18 |
| Beratung Entwurf | Fachausschüsse |
| 25.10.18 bis 08.11.18 |
| Vorberatung Entwurf für SR | Sitzung FiWiBiA |
| 15.11.18 |
| Endgültige Fassung | Verabschiedung SR |
| 29.11.18 |
- Informationen zu den Investitionen
Die Kommunalaufsichtsbehörde hat anlässlich der Genehmigung des Doppelhaushaltes 2017/2018 darauf hingewiesen, dass im Jahr 2019 ein Großteil des genehmigungsfähigen Kreditrahmens durch Verpflichtungsermächtigungen gebunden ist; einige weitere Maßnahmen sind auf Grund von Beschlüssen des Stadtrates zu veranschlagen. Somit bleibt in 2019 und 2020, außer für sonderkreditfähige Maßnahmen, nur ein geringer finanzieller Spielraum für Investitionen.
Die Voraussetzung für die Veranschlagung von Investitionen sind in der KommHVO geregelt (nachstehend auszugsweise abgedruckt), insbesondere das Vorliegen qualifizierter Kostenschätzungen und eines Bauzeitenplans.
"…Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen für Baumaßnahmen dürfen erst veranschlagt werden, wenn Pläne, Kostenberechnungen und Erläuterungen vorliegen, aus denen die Art der Ausführung, die Kosten der Maßnahme, des Grunderwerbs und der Einrichtung sowie die voraussichtlichen Jahresraten unter Angabe der Kostenbeteiligung Dritter und ein Bauzeitplan im Einzelnen ersichtlich sind. Den Unterlagen ist eine Schätzung der nach Fertigstellung der Maßnahme entstehenden jährlichen Haushaltsbelastungen beizufügen…"
Der Geschäftsbereich Finanzen ist beauftragt, die Einhaltung dieser Bestimmungen bei den Haushaltsberatungen zu überwachen.
Unter Beachtung dieser Bestimmungen wird der Ortsrat gebeten, seine Prioritäten für den Doppelhaushalt 2019/2020, insbesondere für die Investitionen, festzulegen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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120,7 kB
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126,9 kB
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öffentlich
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103,8 kB
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öffentlich
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103,3 kB
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5
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öffentlich
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79 kB
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