Beschlussvorlage - VO/3666/18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadt St. Ingbert entsendet anstelle des bisherigen Aufsichtsratsmitgliedes BM Pascal Rambaud folgendes Mitglied in den Aufsichtsrat der Bäderbesitzgesellschaft St. Ingbert mbH:

 

  • N. N.

 

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Erläuterung

Nach § 9 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Bäderbesitzgesellschaft St. Ingbert mbH besteht der Aufsichtsrat aus 13 Mitgliedern, die von der Gesellschafterversammlung auf Vorschlag des Stadtrates gewählt werden; unter den Vorgeschlagenen muss sich der Oberbürgermeister der Mittelstadt St. Ingbert befinden.

 

Die Mitglieder des Aufsichtsrates werden nach § 9 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der Bäderbesitzgesellschaft St. Ingbert mbH für die Dauer der allgemeinen Wahlperiode der Gemeindevertretungen im Saarland widerruflich gewählt. Nach Ablauf der Amtszeit führen die bisherigen Mitglieder ihre Geschäfte bis zum ersten Zusammentreffen des neuen Aufsichtsrates weiter.

 

Nach § 9 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages der Bäderbesitzgesellschaft St. Ingbert mbH erlischt das Mandat eines Mitgliedes des Aufsichtsrates mit der Beendigung des Amtes, das zur Wahl geführt hat.

 

Der BM Pascal Rambaud hat mit Schreiben vom 09.05.2018 sein Stadtratsmandat zum 10. Mai 2018 (24:00 Uhr) niedergelegt, so dass sein Aufsichtsratsmandat zeitgleich erloschen ist.

 

Nach der Beschlusslage vom 16.10.2014 sind die vom Stadtrat benannten Mitglieder im Aufsichtsrat wie folgt vertreten:

 

  •    CDU-Stadtratsfraktion:     5 Mitglieder
  •    SPD-Stadtratsfraktion:     3 Mitglieder
  •    Stadtratsfraktion der Familien-Partei:    2 Mitglied
  •    GRÜNE-Stadtratsfraktion:    1 Mitglied
  •    Wir für St. Ingbert-Stadtratsfraktion:   1 Mitglied

 

Da die Entsendung der Mitglieder auf Vorschlag des Stadtrates erfolgt (mittelbares Entsendungsrecht), findet § 114 Absatz 2 KSVG keine Anwendung. Das bedeutet, dass die Besetzung des Aufsichtsrates durch einfachen Mehrheitsbeschluss erfolgen kann.

 

Eine Vorberatung ist nicht erforderlich, da es sich um eine Angelegenheit mit konstitutivem Charakter handelt.

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